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21. Sitzung
Donnerstag, 11. September 202521. Wahlperiode, 21. SitzungGesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wiederherstellen
10 VermerkeReaktionswert: hoch519 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen
Rednerwechsel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Wir erleben mal wieder, wie die Rechtsextremen in diesem Land unter fadenscheinigen Vorwänden Stimmung gegen ein Gesetz machen, das Minderheitenrechte schützt. Die AfD will das Selbstbestimmungsgesetz aufheben,

Das will Ihr Koalitionspartner auch, zumindest dann, wenn er das will, was er gesagt hat!

angeblich zum Schutz von Frauen und Jugendlichen. Das ist blanker Zynismus und strotzt mal wieder nur so vor Widerlichkeiten. Sie wollen es aufheben, weil es Menschen schützt, die Sie am liebsten unsichtbar machen wollen.

Niemand kann Menschen unsichtbar machen!

Ausgerechnet eine rechtsextreme Straftäterin, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, wird hier zur Argumentationsfigur stilisiert. Ihr Namenswechsel wird instrumentalisiert, um das Gesetz ins Lächerliche zu ziehen. Aber klar ist: Ein weiblicher Vorname ist keine Eintrittskarte in ein Frauengefängnis.

Aber in eine Dusche!

Wer anderes behauptet, betreibt bewusste Panikmache.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und ersetzte das alte, demütigende Transsexuellengesetz. Seither können volljährige Personen ihren Geschlechtseintrag einfach per Erklärung beim Standesamt ändern. Gerichtliche Verfahren und Zwangsgutachten entfielen endlich. Schon in den ersten Monaten haben zwischen 6 000 und 15 000 Menschen davon Gebrauch gemacht. Das zeigt: Dieses Gesetz beendete endlich jahrzehntelange Diskriminierung.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Um auf Ihren Punkt konkret einzugehen: Es gibt keine Automatismen, die irgendjemandem Zugang zu geschützten Bereichen garantieren, ob Frauengefängnis oder Umkleide. Darüber entscheiden weiterhin im Einzelfall Sicherheitsbehörden, Rechtsverordnungen und Hausordnungen.

Zurufder Abg. Birgit Bessin [AfD]

Das Gesetz ist kein Freifahrtschein für Täter.

Frauenfeindlich, das Gesetz!

Dieses Gesetz ist sachgerecht, es ist überfällig, und es schützt Menschen, anstatt sie noch weiter zu gefährden. Es gibt keine Beweise, dass die Sicherheit von Frauen oder Jugendlichen eingeschränkt wird. Im Gegenteil: Es schafft Würde und Sicherheit im Alltag für sehr viele Menschen in diesem Land.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken

Und unsere Antwort ist klar: Wir als SPD-Fraktion stehen uneingeschränkt zum Selbstbestimmungsgesetz.

Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion.

Rednerwechsel

Nein, danke. – Wenn die AfD behauptet, Frauen oder Mädchen würden dadurch benachteiligt, ist das eine Verhöhnung all derer, die für Emanzipation und Gleichberechtigung kämpfen.

Und lassen Sie mich noch eines hinzufügen: Wer so tut, als wollte er Frauen schützen, während er gleichzeitig jeden Tag gegen Frauenrechte, gegen Gleichstellung und gegen Vielfalt hetzt, ist nicht der Anwalt der Frauen; er ist ihr größter Feind.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken

Wir stehen für Zusammenhalt, für Toleranz und für Gleichberechtigung, und wir verteidigen dieses Gesetz mit aller Kraft, egal wie laut die Rechtsextremen in diesem Land schreien. Und für uns ist auch klar: Mit uns als SPD-Fraktion wird es auch in dieser Legislatur keine diskriminierende Verschärfung oder Benachteiligung von Transmenschen geben.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Es gibt eine Kurzintervention aus der AfD-Fraktion. – Herr Reichardt.

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