Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Tagen, am 20. September 2025, jährt sich zum 150. Mal der Geburtstag des Zentrumspolitikers Matthias Erzberger. Er übernahm Verantwortung und unterzeichnete den Waffenstillstand in Compiègne, als sich der Kaiser und seine rechten Generäle aus der Verantwortung für den Ersten Weltkrieg davonschlichen. Dafür wurde Erzberger insbesondere von der rechten Propagandapresse des Verlegers Alfred Hugenberg so lange angefeindet, bis zwei rechte Freikorpsmitglieder ihn am 26. August 1921 erschossen.
Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erschossen. Er übernahm als Regierungspräsident für die Unterbringung von Flüchtlingen Verantwortung. Vor der Tat fanden Hass und Hetze gegen Walter Lübcke im Internet statt, und auch nach der Tat postete ein Internetnutzer Folgendes: „Die Drecksau hat den Gnadenschuss bekommen!“
Was früher Hugenbergs Propagandapresse war, ist heute das Internet. Ständig nehmen Hass und Hetze darin zu. Das Netz mutierte zu einem scheinbar rechtsfreien Raum, in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar und mit der Dauer sogar hoffähig geworden war. Aus Worten wurden Taten.
Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag auf Betreiben der damaligen Bundesregierung im Jahre 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket mit zahlreichen Änderungen im Strafgesetzbuch, in der Straf-prozessordnung und im sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Eine davon bezog sich auf den § 188 StGB, der in der Tat eine erhöhte Strafdrohung vorsieht, wenn sich eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Politiker richtet und mit seiner Stellung im öffentlichen Leben zusammenhängt.
Ein wichtiger Zusatz war, dass dies auch auf die Mandatsträger auf kommunaler Ebene erstreckt wurde; denn Demokratie findet gerade dort, auf kommunaler Ebene, hautnah, erlebbar statt. Es war ebenso wichtig, den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zur Strafverfolgung zu geben, wenn sich der eingeschüchterte Geschädigte nicht traut, diese durch einen entsprechenden Strafantrag in Gang zu setzen.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens waren sich alle Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses einig, dass ein entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand, um zu unterbinden, dass es den Feinden der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft durch diffamierende Äußerungen bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen gelingt, den offenen Diskurs so weit zu verengen, dass am Ende nur noch die eigene Sicht- und Denkweise übrig bleibt. Denn das ist genau das Gegenteil der freien Meinungsäußerung im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Grundgesetz.
Es ist sehr wohl erlaubt, offensiv Meinungen zu vertreten, auch wenn dies in zugespitzter Art und Weise oder sogar aggressiver Form geschieht. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder entschieden.
Allerdings hat es auch deutlich gemacht, dass der ungezügelten Art und Weise, seine Meinung zu vertreten, Grenzen gesetzt sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann tritt die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurück. Das ist Ausfluss der Menschenwürde. Solche Grenzen setzt und überwacht der demokratische Rechtsstaat dann – und wenn wie in der aufgezeigten Entwicklung der Fall und notwendig – auch mit dem Strafrecht und mit dem Strafprozessrecht.
Das Gesetzespaket von 2020, von dem ein Teil auch den § 188 StGB betrifft, den Sie hier anfechten, hat daher an Richtigkeit in seiner Gesamtheit und in Bezug auf jede einzelne darin enthaltene Vorschrift, insbesondere auch den § 188 StGB, nichts verloren.
Im Übrigen – abschließend – tritt hier eine scheinheilige Doppelmoral der AfD zutage; denn deren Bundessprecherin Alice Weidel hat Anzeigen in dreistelliger Zahl wegen angeblicher Verstöße gegen § 188 StGB erstattet und mit entsprechender Antragstellung ausdrücklich um eine Strafverfolgung gebeten.
Einmal mehr erweist sich der Spruch „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“ –
Herr Abgeordneter.
– als richtig.
Danke schön.
Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg das Wort erteilen.