Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte für die Mentalität,
mit der die AfD in solche Debatten geht, dann war es das Verhalten gerade eben. Die Kollegin Wallstein schildert Vergewaltigungsdrohungen im Internet, und der Abgeordnete Galla kriegt sich nicht mehr ein vor Lachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Verhalten ist beschämend für dieses Hohe Haus.
Meine Damen und Herren, die Frage, ob jede Hausdurchsuchung in den vergangenen Jahren, die wegen Beleidigungsdelikten angeordnet wurde, verhältnismäßig war, kann und muss sicherlich diskutiert werden, und sie wird ja auch kritisch diskutiert, in der Öffentlichkeit und in der Justiz.
Wenn Sie zum Beispiel an die Hausdurchsuchung bei einer 17-jährigen Juso-Funktionärin wegen einer vermeintlich – aber offenkundig nicht durch sie – begangenen Beleidigung denken, dann sehen Sie: Der Fall ist zu Recht vom Landgericht Arnsberg korrigiert worden; das Landgericht hat die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt.
Nein, Frau Präsidentin.
Bei aller Liebe, aber ich glaube, das bringt dieses Hohe Haus wahrlich nicht weiter.
Meine Damen und Herren, die Justiz korrigiert sich selbst, wie es sein soll. Der Gesetzentwurf der AfD ist in der Tat ein pauschales Misstrauensvotum gegen unsere gesamte Justiz. Sie trauen der Justiz Verhältnismäßigkeitsprüfungen nicht zu. Dieses pauschale Misstrauen gegen unsere Richterinnen und Richter weisen wir scharf zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In der Tat – der Kollege Müller hat es gesagt –, Ihr Gesetzentwurf streicht ja die Hausdurchsuchung nicht nur bei den Politikerbeleidigungen, wie Sie suggerieren, sondern er streicht sie pauschal bei allen Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlichen Delikten. Das heißt auch in den leider zunehmenden Fällen, wo Leute aus Ihren Reihen oder aus Ihrem Umfeld Menschen gezielt einschüchtern, mit Hass und Hetze belegen und damit aus dem Diskurs herausdrängen; wir haben sogar Fälle, wo Personen in den Suizid getrieben worden sind. Gegen solche Fälle, meine Damen und Herren, muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat auch mit dem Mittel der Hausdurchsuchung vorgehen können.
Sie aber wollen diese Täter vor Strafverfolgung schützen. Das ist inakzeptabel!
Diese Frage kann in der Tat – es ist zu Recht mehrfach gesagt worden – nicht sachgerecht diskutiert werden vor dem Hintergrund einer Fraktion, deren Geschäftsmodell das Verbreiten von Beleidigungen, Verunglimpfungen, Hass und Hetze hier im Parlament und auch außerhalb ist.
Keine Fraktion, meine Damen und Herren, beschäftigt den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages so häufig wie die AfD-Fraktion.
Sie stehen mit Abstand ganz vorne auf der Liste derer, die selbst beleidigen, Hass und Hetze betreiben, und Sie wollen jetzt für diese Taten nicht mehr belangt werden. Nein, Ihnen geht es offenkundig darum, sich selber einen Freifahrtschein auszustellen, um weiter die Debatte in diesem Land verrohen zu können.
Das machen wir natürlich nicht mit. Das wäre kein Rechtsstaat; das wäre ungezügeltes Rowdytum, und das wäre inakzeptabel. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich ab.
Vielen Dank.