Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB, der letztes Jahr fast genau so eingebracht wurde. Warum wurde dieser Paragraf im Strafgesetzbuch eingeführt? Juristisch handelt es sich um eine Qualifikation – das stimmt –: Wir heben etwas heraus, wir bestrafen Beleidigung und üble Nachrede unter der Voraussetzung stärker, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken eines Amtsträgers zu erschweren. Natürlich kann man fragen: Warum muss das sein? Warum brauchen wir das? Sie sprechen von einem „Sonderrecht“. Wie bei jedem Straftatbestand und jeder Strafverschärfung müssen wir fragen: Gibt es dafür ein Bedürfnis?
Politiker stehen in ganz besonderer Art und Weise in der Öffentlichkeit – nicht nur sie, sondern auch ihre Familien. Jetzt kann man natürlich sagen: Augen auf bei der Berufswahl! – Das stimmt, und ich vertrete die Auffassung: Man muss auch etwas aushalten können. Ich persönlich fand das Vorgehen in der Causa Habeck mit den Durchsuchungen damals unverhältnismäßig.
Ich komme ja aus Bayern, aus dem ländlichen Raum. Wenn auf einem Dorffest oder im Wirtshaus irgendwann zu späterer Stunde Meinungsverschiedenheiten aufkommen, dann gibt es des Öfteren die gepflegte Wirtshausbeleidigung. Die ist am nächsten Tag wieder vergessen. Ich denke, solche Beleidigungen sind nicht der Grund für diese Strafverschärfung. Diese Strafverschärfung hat ihren Grund darin, dass sich in den letzten Jahren – und der Kollege Müller hat gesagt, dass wir diesen Paragrafen auch im Nachgang des Mordes an Walter Lübcke eingeführt haben – das Klima stark verändert hat, dass es giftiger geworden ist. Es werden Wohnadressen von Politikern herausgesucht. Es wird systematische Hetze im Netz gegen einzelne Personen betrieben. Es werden Familienmitglieder in Mithaftung genommen. Es werden gezielt Lügen zur Demontage einer Person verbreitet. Die Qualität der Beleidigung von Politikern verändert sich.
Während meines Wahlkampfs – viele Beispiele wurden heute schon vorgetragen – standen auf der Seite einer Tageszeitung in einem sozialen Netzwerk die an mich gerichteten Sätze: Verreck doch, geh doch an die Front! Wenn du ein Jahr aushältst, bist du ein Guter, ansonsten war es um dich nicht schade. – Da ging es um den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ich habe damals keine Anzeige erstattet. Ich kann aber verstehen, dass das Menschen tun, dass sie sich unsicher fühlen, wenn die Kinder in der Schule blöd angeredet werden. – Das ist der Grund für diese Strafverschärfung. Es geht hier um eine andere Qualität. „Hohlkopf“ ist halt doch etwas anderes als „Kopf ab“, und deswegen gibt es diesen Paragrafen.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Kommunalwahl sagen: Wir haben viele ehrenamtliche Bürgermeister in Deutschland. Viele wollen dieses Amt nicht mehr wahrnehmen, weil sie Angst haben. Diese Posten sind aber systemrelevant.
Herr Moser.
Wir schützen auch unsere Demokratie, wir schützen auch die Funktionsfähigkeit unseres Staates, wenn wir diese Personen schützen.
Danke.
Für die AfD-Fraktion darf ich den Abgeordneten Meyer-Soltau aufrufen.