Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12. September dieses Jahres brachte die AfD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB, der Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, üblicher Nachrede und Verleumdung schützt, in den Deutschen Bundestag ein, zusammengefasst mit folgender Begründung: Die Vorschrift schränke die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz ein; sie schütze und privilegiere Politiker einseitig.
Der wahre Grund für § 188 StGB ist jedoch ein anderer. 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet. Vor und nach der Tat wurde Hass und Hetze über ihn im Internet verbreitet. Das Internet drohte zu einem rechtsfreien Raum zu werden,
in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar schien
und mit der Dauer hoffähig zu werden drohte. Aus Worten wurden Taten.
Das Ziel ist die Verengung des demokratischen Diskurses durch Einschüchterung Andersdenkender, um alleiniger Wortführer zu sein und eine vermeintlich herrschende Meinung zu suggerieren. Ein klassisches Mittel moderner Propaganda! Das erinnert auch fatal an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945.
Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket dagegen, darunter auch § 188 StGB. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt solche Taten auch dann verfolgen, wenn der eingeschüchterte Geschädigte keinen Strafantrag stellt. Seit § 188 StGB besteht, läuft die AfD dagegen Sturm.
Erstens. Im Dezember 2024 wurde dazu auf Ihren Antrag eine Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag durchgeführt, in der Sie eine kämpferische Haltung an den Tag legten. Zweitens. Im letzten Monat dann der Antrag auf Abschaffung des § 188 StGB. Und drittens. Heute nun der Antrag, die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von Taten nach § 188 StGB einzuschränken. Das fest in der Strafprozessordnung verankerte Ermittlungsinstrument der Hausdurchsuchung soll bei einem Verdacht des § 188 StGB verweigert werden.
Dazu muss man wissen, dass eine Hausdurchsuchung, anders als von der AfD suggeriert, nicht einfach mal so durchgeführt werden kann.
– Als Ermittlungsrichter weiß ich das sehr wohl.
Neben einem Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten braucht es eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Beweismitteln.
Vor allem aber braucht es eines: Die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, das die Dinge sorgfältig prüft,
bevor es einen solchen Grundrechtseingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 genehmigt. Dabei spielt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Wegen einer Bagatelle wird, entgegen der Behauptung der AfD, eben gerade keine Hausdurchsuchung angewandt.
Es ist ein weiterer Versuch, die Justiz wie im Übrigen auch alle anderen Organe des demokratischen Rechtsstaates – Parlament, Regierung und Bundesverfassungsgericht – verächtlich zu machen und abzuwerten.
Kostprobe aus der Rede des Kollegen Peterka: Wir lebten in einer „Demokratur“; in Anlehnung an das Wort „Diktatur“.
Eine Straftat nach § 188 StGB wird auch nicht dadurch zur Bagatelle, dass die AfD versucht, diese mit Bagatellstraftaten wie der einfachen Beleidigung unter Nachbarn über den Gartenzaun hinweg, bei der eben kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, gleichzustellen.
Warum läuft sie denn eigentlich so Sturm gegen den § 188 StGB?
Und warum will sie die Strafverfolgung einschränken? Auf den ersten Blick setzt sie sich damit ja in einen eklatanten Widerspruch zum eigenen Verhalten. So hat die Bundessprecherin Alice Weidel mehrere Hundert Strafanträge
wegen angeblicher Verstöße gegen § 188 StGB zu ihrem Nachteil erstattet.
Bei genauer Betrachtung entdeckt man, dass dies Teil eines Systems ist, mit dem die AfD einerseits versucht, sich selbst als Opfer darzustellen,
und andererseits die eigene Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu bewahren. Nach einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom Mai 2025 ist gut die Hälfte aller politischen Straftaten dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen,
zu dem sich die AfD ja selbst rechnet.
Die Zahl der Taten ist um 48 Prozent gestiegen.
Und aus der Antwort der Bundesregierung auf eine durch die AfD im August 2025 gestellten Kleinen Anfrage erfährt man Folgendes: Über das gesamte Jahr 2024 hinweg wurden circa 3 000 mögliche Vergehen nach § 188 StGB registriert. In den ersten zwei Quartalen 2025 waren es bereits 3 600 Meldungen, also möglicherweise am Ende des Jahres doppelt so viele.
Etwas leichtfertig könnte man sagen: Mit dieser Anfrage hat die AfD eine Grube gegraben, in die sie selbst hineingefallen ist.
Setzt man diese Zahlen jedoch in Relation zum Anstieg der rechts motivierten Straftaten, so wird deutlich, dass die Versagung der Ermittlungsmöglichkeit der Hausdurchsuchung bei Verdächtigen einer Straftat nach § 188 StGB in Wirklichkeit nur einem Zweck dient:
die eigene rechte Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu schützen.
Von da bis zur Strafvereitelung, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist ein Straftatbestand; merken Sie sich das –, ist es nur noch ein kleiner Schritt. Das ist das Rechtsstaatsverständnis der AfD.
Vielen Dank.