Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir in erster Lesung zum Haushalt 2026 debattiert haben, habe ich gesagt: Die Haushaltsdebatte ist der Lackmustest für Politik.
Wenn wir heute auf den Einzelplan 07 blicken, dann sehen wir Zahlen, die eine handlungsfähige Rechtspolitik widerspiegeln. Wir haben als Koalition dafür gesorgt, dass die Mittel für die Digitalisierung der Justiz bereitgestellt werden. Das ist überfällig und richtig.
Und es ist ein echter gemeinsamer Erfolg unserer Rechtspolitik, dass beispielsweise nunmehr der Gesetzentwurf für die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell vorliegt. Damit können wir Frauen effektiv vor Gewalttätern schützen – ein Punkt, der uns als Union besonders wichtig war.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Technik und Sicherheit sind nur die eine Seite der Medaille. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht auch eine Hardware. Böckenförde hat in seinem berühmt gewordenen Diktum darauf hingewiesen, dass wir als Gesellschaft von Voraussetzungen leben, die wir als Staat selbst nicht schaffen können.
Dazu gehört, dass es das tiefe und berechtigte, das heißt das hart und täglich verdiente Vertrauen der Bürger gibt, dass der Staat seine Macht weise, genauer gesagt: verhältnismäßig, einsetzen werde. Und hier genau sehe ich Risse, die wir nicht ignorieren dürfen.
Während wir Kriminelle mit der Fußfessel zu Recht enger an die Leine nehmen, müssen wir in der Rechtspolitik aufpassen, dass wir nicht an anderer Stelle dem Bürger die Luft zum Atmen nehmen. Der Fall Norbert Bolz war hier zuletzt ein weiteres mahnendes Beispiel.
Mir geht es um die Meinungsfreiheit in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht nennt die Meinungsfreiheit – ich zitiere -“schlechthin konstituierend“ für unsere Ordnung. Sie ist – Zitat – „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Sie ist – Zitat – „Lebenselement des politischen Kampfes“. Aber dieses Element ringt nach Luft.
Wir müssen uns ehrlich machen über ein Phänomen, das Wissenschaftler inzwischen als Silencing-Effekt bezeichnen. Immer mehr Menschen ziehen sich aus öffentlichen Diskussionen zurück. Untersuchungen belegen diesen Befund. Noch nie haben so viele Menschen das Gefühl gehabt, ihre politische Meinung nicht einfach sagen zu können. Ihre Zahl liegt mittlerweile sogar oberhalb derer, die noch das Gegenteil annehmen. Und warum tun sie das? Nicht weil sie keine Meinung hätten, sondern aus Angst. Die Bürger haben das Gefühl, dass die Maßstäbe verrutschen. Wenn Menschen sich nicht mehr trauen, Kritik zu üben, weil sie fürchten, dass ein falsches Wort, ein unbedachter Post sofort eine Strafanzeige nach sich zieht, dann verarmt unsere Debattenkultur.
Früher war es vielleicht die Angst vor dem sozialen Druck; heute ist es zunehmend auch die Angst vor juristischen Konsequenzen. Berechnungen der Universität Mannheim zeigen auf der Grundlage des German Social Cohesion Panel eine alarmierende Entwicklung: Die Angst der Bürger, wegen einer Meinungsäußerung rechtliche Probleme zu bekommen, hat sich binnen kürzester Zeit von 5 auf 10 Prozent verdoppelt. Ganze 21 Prozent fürchten, dass Meinungsäußerungen ihnen beruflich schaden.
Wir hier im Bundestag – und darum geht es – müssen uns fragen, ob wir mit unserer Gesetzgebung der letzten Jahre nicht einen Anteil haben.
Ich warne deshalb ausdrücklich davor und deswegen auch aktuell, wie von manchen angedacht, den Straftatbestand des § 188 StGB noch weiter auszuweiten, etwa auf Journalisten.
Das wäre der falsche Weg! Wir müssen aufpassen, dass wir mit dem Strafrecht nicht die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats legen.
Ich bin überzeugt: Wir müssen kritisch auf die Praxis schauen, die sich rund um den § 188 StGB entwickelt hat. Wir laufen Gefahr, die Logik unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats umzukehren. Eigentlich gilt der eherne Grundsatz: Wer Macht hat, wer am Mikrofon steht, also wir alle hier im Saal, der muss sich mehr Kritik gefallen lassen als der normale Bürger, der kein Sprachrohr hat, und nicht weniger Kritik. Das ist der Preis der Macht. § 188 StGB wirft dieses Verhältnis um.
Auf Machtkritik reagierte der Staat mit Strafrecht, also Ausübung von Macht. Es steht außer Frage: Politiker müssen weder menschenverachtende noch diskriminierende Beschimpfungen hinnehmen.
Aber wir müssen uns grundsätzlich stärkere Angriffe gefallen lassen.
Durch die Gesetzeslage und die Praxis ist aber der Eindruck entstanden, dass Politiker besonders empfindlich geschützt werden. Diese Folge sehen wir in der Polizeilichen Kriminalstatistik: Die Zahl der Anzeigen wegen Ehrverletzungen gegen Politiker ist von 2022 auf 2024 massiv um 216 Prozent gestiegen. Und die Anmerkung sei auch erlaubt, weil ich hier die Zwischenrufe höre von den Kollegen der AfD: Auch Ihre Fraktionsvorsitzende hat einen ganz beträchtlichen Teil dazu beigetragen.
Das liegt nicht daran, dass die Menschen plötzlich böser, gemeiner oder auffälliger geworden wären, sondern wir erleben und kultivieren eine Industrie der Empfindlichkeit. Anwaltskanzleien und Techunternehmen sind daran nicht unbeteiligt.
Das führt dazu, dass unsere Justiz, die wir alle hier eigentlich entlasten wollen, mit Bagatellen geflutet wird. Staatsanwälte müssen Memes jagen, während echte Kriminalität liegen bleibt. Das ist aus meiner Sicht eine Ressourcenverschwendung, die wir uns auch in diesem Land nicht leisten können!
Ja, es ist angesichts der offenen Tatbestände im Äußerungsrecht in erster Linie eine Frage der Justiz, eine Korrektur herbeizuführen. Aber es ist eine gesellschaftliche Pflicht, Meinungsfreiheit auch für Meinungen zuzulassen, die wir als unangemessen und als falsch erachten. Und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu sehen: Je stärker das Netz strafrechtlicher Äußerungsdelikte ist, desto schwieriger wird es für die Bürger, darin zu agieren.
Es ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, wenn der Staat auf Kritik an seinen Repräsentanten mit derartiger Härte reagiert. Wir dürfen nicht zulassen, dass, wie es in der Wissenschaft heißt – Zitat –, „die Sensibilität für Ehrschutz zu einer Aversion gegen kommunikative Risiken“ – Zitatende – führt. Ein souveräner Rechtsstaat, gerade seine Vertreter, müssen auch polemische Kritik aushalten können.
Ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns einen Fokus auf das Wesentliche legen. Schauen wir darauf, was wir mit diesem Haushalt eigentlich erreichen wollen: echte Sicherheit. Deshalb ist der Ansatz richtig, den wir beispielsweise jetzt mit der elektronischen Fußfessel verfolgen. Das ist Rechtsstaat im Sinne unserer Sicherheit.
Vielen Dank.
Den Schluss in dieser Debatte macht für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.