Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokraten der Fraktion der AfD!
Liebe Demokraten der übrigen Fraktionen! Wir haben gerade Herrn Schröder von der CDU gehört.
– Genau. – Nur zur Richtigstellung: Es ist kein Antrag gewesen, es ist ein Gesetzentwurf. Aber das nur am Rande.
In jüngster Zeit erleben wir einen gefährlichen Trend: Die Verfolgung von Tatbeständen in der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB führt immer öfter zu Durchsuchungen von Räumlichkeiten jeder Art. Der Kollege Peterka hat hierzu ausreichend vorgetragen.
Eine im schlimmsten Falle medial begleitete Haus- oder Wohnungsdurchsuchung stellt stets einen erheblichen Angriff auf den engsten räumlichen Lebensbereich dar. Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Angriffe sind nur in schwerwiegenden Fällen und unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig.
Doch gerade die vorgesehenen Sicherungsmechanismen, wie zum Beispiel der Richtervorbehalt, scheinen in letzter Zeit nicht mehr so recht zu greifen,
sei es, weil Richter vorgefertigte Durchsuchungsbeschlüsse leichtfertig unterzeichnen, sei es, weil die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht gründlich genug vorgenommen wird.
Und genau das ist der Punkt, wenn die Anlasstat lediglich eine solche nach § 185 ff. StGB darstellt. Artikel 5 Grundgesetz garantiert uns allen das Recht, unsere Meinung frei zu äußern.
In der politischen Auseinandersetzung muss dieses Recht besonders weit ausgelegt werden. Hierbei sind auch scharfe und überzogene Äußerungen, ja selbst Polemik und Zuspitzung grundsätzlich hinzunehmen.
Hierzu gibt es eine fein austarierte Rechtsprechung. Nicht jede Kundgabe einer Missachtung gegenüber einem Politiker rechtfertigt eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung,
vor allem dann, wenn damit ein fatales Signal an die Bevölkerung gesetzt wird nach dem Motto: Wer die Mächtigen mit harschen Worten kritisiert, muss damit rechnen, dass im Morgengrauen das Grauen wahr wird und die Mannschaftswagen der Polizei vor der Tür stehen.
– Hören Sie mal zu! – Steht die Durchsuchung in keinem Verhältnis zu der Anlasstat, so ist dies kein Ausdruck einer wehrhaften Demokratie; vielmehr kann sie als staatlicher Einschüchterungsversuch, schlimmstenfalls als Willkür, missverstanden werden.
Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Haus- und Wohnungsdurchsuchungen bei Bagatelldelikten im politischen Meinungskampf für unzulässig erklärt werden, um der Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger einen Riegel vorzuschieben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Demokratie laut und streitbar bleibt, jedoch nicht durch Einschüchterung zum Schweigen gebracht wird!
Insofern freue ich mich auf die Arbeit im Ausschuss. Wir laden Sie ein, die Freiheit der Meinungsäußerung durch Beschränkung strafprozessualer Eingriffsmöglichkeiten zu stärken. Machen Sie mit! Geben Sie der Freiheit eine Chance!
In Anlehnung an einen großen Politiker der SPD
– ja, die SPD hatte auch mal große Politiker – möchte ich sagen: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen!
Vielen Dank.