Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist in dieser Debatte relativ deutlich geworden, dass es für den Irrläuferantrag der sogenannten AfD hier im Haus keine Mehrheit gibt.
Das hat auch gute Gründe.
Ich will noch mal an das erinnern, was meine Kollegen Axel Müller und Christian Moser hier ausgeführt haben. Was hat zur Fassung des § 188 StGB in der derzeitigen Form geführt? Dazu hat der feige, hinterhältige Mord an Walter Lübcke geführt, der nicht unbeantwortet bleiben durfte. Meine Damen und Herren, es ist auch nach wie vor so, dass die politische Stimmung im Lande aufgeheizt ist; wir stellen ja nicht nur im Netz gewalttätige Übergriffe fest. Und aus Worten werden Taten.
Ich will das hier durchaus auch mal benennen und nicht nur zu einer extremistischen Partei gucken, sondern auch zu einer anderen extremistischen Partei, der Linkspartei.
Ich finde es unvorstellbar, dass von Ihrer Partei überhaupt keine Reaktion darauf erfolgt, dass Ihre Jugendorganisation das Attentat auf Charlie Kirk öffentlich bejubelt. Ich finde das abscheulich,
weil Sie damit solchen Taten das Wort reden und die Flinte halten.
Meine Damen und Herren, bemerkenswert an der heutigen Debatte ist, dass die AfD auf die Übergriffigkeit ihrer Fraktionsvorsitzenden Weidel überhaupt nicht zu sprechen gekommen ist. Frau Weidel beschäftigt die Behörden unter Rückgriff auf § 188 StGB massenhaft.
Sie reden darüber nicht. Sie belügen darüber die Öffentlichkeit.
Und noch schlimmer: Sie belügen sogar die Öffentlichkeit, wenn Sie überführt werden. Denn die Anzahl dieser Anzeigen und Verfahren haben Sie ja wider besseres Wissen versucht herunterzuspielen. Es waren öffentliche Verlautbarungen der Sie vertretenden Anwälte, die die Öffentlichkeit über die wahren Zahlen unterrichtet haben.
Meine Damen und Herren, ich finde das einfach unangemessen und im besonderen Maße verlogen.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner zulassen?
Außerordentlich gerne. Ist er gerade nicht auf der Zugtoilette eingesperrt? – Ach nein, tatsächlich: Da ist er.
Herr Müller, Ihr tiefgründiger Humor scheint nicht überall anzukommen. Vielleicht tanzen Sie gleich noch mal den Witz vor, den Sie da machen wollten.
Mir geht es um Folgendes: Mein Vorredner hat ja gerade schon unsere Fraktionsvorsitzende, Frau Alice Weidel, im Zusammenhang mit § 188 StGB angesprochen. Dazu wollte ich nur Folgendes sagen: Es gab Fälle, völlig klar. Aber Sie kennen den Amtsermittlungsgrundsatz in § 188 StGB, sodass manche Fälle gar nicht aktiv betrieben werden müssen,
um trotzdem in den Mühlen der Justiz zu landen.
Worauf ich aber hinauswill, ist Folgendes: § 188 StGB ist – ich glaube, da sind wir uns einig – geltendes Recht. Wir wollen das geltende Recht abschaffen. Und jetzt sagen Sie, weil wir als Alternative für Deutschland uns bzw. Alice Weidel sich an geltendes Recht hält, es sei verwerflich, zu sagen, dass wir das abschaffen wollen.
Wissen Sie was? Geltendes Recht ist auch das Einkommensteuergesetz. Ich mag das auch nicht in allen Facetten, und trotzdem zahle ich meine Steuern.
Geltendes Recht ist auch, Zwangsgebühren für den Staatsfunk zu bezahlen. Auch das mache ich nicht gerne, trotzdem muss ich es machen,
weil es mir so vorgeschrieben ist.
Also bitte schön, warum reiten Sie als sogenannte CDU und vermeintliche Rechtsstaatspartei darauf rum, dass von geltendem Recht Gebrauch gemacht wird? Ich verstehe das nicht.
Herr Kollege, die Frage ist gut, und ich bin froh, dass Sie sie genau so gestellt haben; denn darauf gibt es eine einfache Antwort:
Erstens sind in den Fällen durch Ihre Fraktionsvorsitzende – ich hoffe, Sie stellen sie zur Rede – Strafanträge gestellt worden.
Zweitens – und das ist eben besonders entlarvend für Ihre Partei – sollten Sie sich dringend an geltendes Recht halten. Das gelingt auch Ihnen persönlich leider sehr selten. Ich kann mich beispielsweise daran erinnern, dass ich in der Presse gelesen habe, dass Sie schon etliche Zehntausend Euro an Menschen haben zahlen müssen, die Opfer Ihrer Beleidigungen und Herabsetzungen geworden sind. Das ist eben Ihr Geschäftsmodell.
– Unterbrechen Sie mich nicht!
Besonders beeindruckend ist es immer, wenn sich eine politische Kaste wie Ihre nicht nur an das geltende Recht hält, sondern vor allen Dingen auch an die eigenen Vorstellungen. Und das gelingt Ihnen ja gerade nicht.
Wenn Sie also sagen, § 188 StGB sei Majestätsrecht, dann würde ich Ihnen dringend nahelegen, Ihre eigenen Grundsätze für Ihr eigenes Verhalten zu beachten.
Ich erinnere mich daran, dass das relativ gut ankommt. Ich erinnere mich daran, dass wir auch schon mal Minister hatten, die beispielsweise Regulierungen im Bereich des Maklerrechtes für andere forderten, sich selbst zunächst aber nicht daran gehalten haben, sondern erst im Nachgang.
– Bleiben Sie bitte stehen, solange ich Ihre Frage beantworte.
– Ja.
Offensichtlich scheint Herr Brandner nicht an einem Dialog interessiert zu sein, sondern selbst die Sitzung leiten zu wollen. – Herr Abgeordneter Müller, ich würde Sie jetzt einfach bitten, Ihre Rede zu Ende zu bringen und sich nicht weiter unterbrechen zu lassen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich fahre fort. – Aber das zeigt eben die Schwierigkeit, die der Kollege Brandner im Umgang mit und bei der Beachtung von Regeln hat.
Meine Damen und Herren, § 188 wird nicht abgeschafft werden. § 188 schützt die Meinungsfreiheit. § 188 schützt auch das besonnene Umgehen trotz aller inhaltlichen Schärfe im politischen Diskurs. Ihr Antrag ist einfach nur fehlgehend und schäbig.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich will noch mal feststellen, dass Begriffe wie „Schwachkopf“, „Staatsfunk“, „Schurkenstaat“, „Faschisten“, „Haltung Ihrer Verbrecherbande“ und dann noch mal die Wiederholung „Staatsfunk“ von Herrn Brandner aus meiner Sicht unangenehme und unangemessene Bezeichnungen sind. Wir sollten uns mit Inhalten überzeugen und Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen. Deswegen schließe ich jetzt die Aussprache, bevor es meinen Ohren zu sehr wehtut.