Frau Präsidentin! Auch das war ein bemerkenswerter Redebeitrag.
Der Kollege Axel Müller hat noch mal profiliert, mit welcher Unverschämtheit mein Vorredner von der sogenannten AfD die Justiz in Deutschland herabqualifiziert und herabwürdigt.
– Nein, Sie müssen sich die Rede noch mal genau anhören. Zuhören und verstehen – das ist leider nicht Ihre Stärke,
so wie es die Stärke der Differenzierung bei Herrn Brandner nicht gibt.
Meine Damen und Herren, die Alternative für Deutschland
will § 188 vollständig abschaffen.
Ich empfehle mal, den Blick auf Seite 2 der vorliegenden, interessanten Drucksache zu richten. Da schreibt die AfD Folgendes – ich zitiere –:
„Tatsächlich zeigt sich, dass der neue Qualifikationstatbestand von Politikern ausgenutzt wird, um Kritik an ihrer Arbeit zu bestrafen und Kritiker einzuschüchtern, was den demokratischen Diskurs beschädigt.“
Meine Damen und Herren, mein Vorredner hat einige Namen genannt. Durch Zwischenrufe ist er darauf aufmerksam gemacht worden, dass er ganz wesentliche Namen vergessen hat; das haben wir im September letzten Jahres diskutiert. Warum verheimlichen Sie der Öffentlichkeit, dass Ihre Fraktionsvorsitzende Weidel zu den Topanzeigestellern bezogen auf § 188 gehört?
Sie verschweigen das,
weil vertuschen, verdrehen, verschweigen, belügen Ihr Geschäftsmodell ist.
Meine Damen und Herren, Sie haben es damals schon von uns gesagt bekommen, und Sie bekommen es immer wieder von uns gesagt.
Erhellend war ein Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Möller, der damals sagte: Es ist geltendes Recht. Warum soll man sich darauf nicht berufen können?
Sie müssen sich darauf nicht berufen,
Sie machen es aber. Und ehrlich gesagt, das diskreditiert Sie endgültig und raubt Ihnen das letzte Fünkchen Glaubwürdigkeit. Wenn Sie eine Regelung für falsch halten, die Sie nicht anwenden müssen, dann lassen Sie es einfach bleiben.
Sie machen es aber nicht,
und das ist Ihre widerliche Bigotterie.
Ich hatte darauf gehofft. Und ich mache das sehr gerne.
Nein. Genau.
Das verbindet uns. Ich hoffe auch immer darauf, und dann kommen ja die Zwischenfragen von Ihrer Fraktion.
Herr Kollege, Sie haben gefragt, warum wir Ihnen was verheimlichen. Ich frage zurück: Wie kommen Sie darauf, dass wir irgendwas verheimlichen?
Erst am letzten Dienstag hat ja der ach so staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunk genau die gleichen Fragen gestellt wie Sie heute auch. Man könnte fast meinen, Sie haben sich abgesprochen. Wir beantworten sie immer wieder gerne.
§ 188 – Sie haben darauf hingewiesen – ist geltendes Recht. Ja, ich mache auch nicht alles gerne, was im geltenden Recht steht, beispielsweise Rundfunkbeiträge bezahlen oder Einkommensteuer zahlen.
Trotzdem mache ich das, weil es geltendes Recht ist.
Und solange Recht gilt, muss man sich daran halten – Punkt eins.
Punkt zwei ist ja auch – –
Genau. – Punkt zwei betrifft natürlich die ganz wesentliche Frage: Was wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? Ich habe Ihnen gerade die explosionsartige Zunahme um knapp 100 Prozent pro Jahr erläutert. Und da wird immer geschaut: Kommen die Delikte von links, von rechts oder von wo auch immer?
Und wenn wir alles durchgehen lassen würden und ganz darauf verzichten würden, alles, was strafrechtlich wirklich relevant ist – „Nazisau“ beispielsweise; eine entsprechende Anfrage bezüglich eines Strafantrags habe ich gerade auf dem Schreibtisch liegen –, anzuzeigen, würden wir die Statistiken massiv verfälschen, weil in der Statistik dann nur Delikte gegen links drinstünden, also von der rechten Seite, –
– und nicht Delikte gegen uns. Das ist also ganz klar.
Und der Punkt drei ist schließlich – es ist der letzte Punkt –: Sie verkennen, dass nach § 188 auch Ermittlungen eingeleitet werden können, ohne dass der jeweilige Betroffene tätig wird,
es ist also quasi ein Offizialdelikt. Und wenn Sie da mal die Zahlen auseinanderdividieren – Sie unterstellen ja Hunderte Frau Weidel –, dann kommen Sie auf ganz, ganz wenige Zahlen, die durch meinen Punkt zwei gerechtfertigt sind.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage:
Wie komme ich darauf, dass Sie hier etwas verheimlicht haben? Weil ich bei Ihrer Rede zugehört habe und der Name Ihrer Fraktionsvorsitzenden
überhaupt nicht gefallen ist. Und deswegen haben Sie es unterschlagen,
und das hat doch Methode bei Ihnen. Und jetzt müssen Sie es ertragen, dass Sie mir zuhören müssen.
Sie haben es unterschlagen – –
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Aber das war ein weiteres Beispiel dafür, dass es dem Kollegen Brandner und seinen Fraktionskollegen schwerfällt, sich an die eigenen Maßstäbe zu halten.
Also: Sie haben den Namen „Weidel“ und andere Namen von Mitgliedern Ihrer Partei unterschlagen, und deswegen habe ich das – –
– Er lernt’s nicht! Er lernt’s nicht!
Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Sie behaupten dort in den weiteren Ausführungen, die zugegebenermaßen grob abwegig sind, Folgendes: Dieser § 188 dient dazu – Zitat –, „Kritiker einzuschüchtern, was den demokratischen Diskurs beschädigt“. Diese vermeintlichen – aus Ihrer Sicht vermeintlichen – Vergehen müssten nicht verfolgt werden. Sie machen also nichts anderes, gemessen an Ihren eigenen Maßstäben, wenn Ihre Fraktionsvorsitzende Anzeigen stellt, als Kritiker einzuschüchtern und damit den demokratischen Diskurs zu beschädigen. Das sind Ihre Maßstäbe!
Meine Antwort auf die letzte Frage: Es ist ja auch besonders bemerkenswert, dass Sie der Öffentlichkeit die Anzahl der Anzeigen verheimlicht haben. Wie ist diese Zahl überhaupt in die Öffentlichkeit gekommen? Die von Ihnen beschäftigten Rechtsanwälte haben diese Zahl offenbart. Bemerkenswert! Und das zeigt eben – darf ich Verkommenheit sagen? ich sage es einfach – Ihre ganze Verkommenheit in dieser Debatte.
Meine Damen und Herren, die große Geste, die große populistische Empörung nach außen, aber in Wahrheit verhalten Sie sich ganz anders. Das ist, wie gesagt, die Krönung der Bigotterie.
Wir erinnern uns daran, warum es zu § 188 in der aktuellen Fassung gekommen ist. Es war eine Reaktion auf den Mord an Walter Lübcke. Mordtaten folgten blutrünstigen Worten; und dem sind wir entgegengetreten.
Abschließend zu den Äußerungen von Jens Spahn, dem Vorsitzenden meiner Fraktion.
Sie haben ihn interessanterweise falsch zitiert, und ich empfehle Ihnen sehr die Mitschrift des Interviews. Was hat Jens Spahn zur Diskussion gestellt? Jens Spahn hat zur Diskussion gestellt, ob der § 188 in der aktuellen Fassung tatsächlich dauerhaft richtig ist. Und wie verstehen wir das? Wir verstehen es so, dass dieser Paragraf und damit die Strafverschärfung möglicherweise deutlich ausgedehnt werden muss, weil für Sie und Ihre Spießgesellen
die Verächtlichmachung, die persönliche Verächtlichmachung,
die Herabwürdigung zum Geschäftsmodell gehört. Und wir sehen immer wieder: Es betrifft nicht nur politisch aktive Menschen,
sondern es betrifft die breite Öffentlichkeit. Und deswegen überlegen wir, ob wir § 188 und den Strafrahmen insgesamt ausweiten.
Vielen Dank.