Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ergänzung des Merkmals der sexuellen Identität im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein wahrhaft fraktions- und parteiübergreifender Entwurf. Ja, wir Grüne haben ihn heute auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendjemand muss diese Vorlage des Bundesrates aufgreifen.
Es gab kein Signal, dass irgendjemand anderes das getan hätte, und der Bundesrat selber kann es nicht erzwingen.
Diese Vorlage ist zu wichtig, um in den parlamentarischen Akten zu versauern. Sie ist von Landesregierungen in verschiedensten Farbkonstellationen eingebracht worden: von drei schwarz geführten und fünf SPD-geführten Regierungen, fünf Regierungen mit grüner Beteiligung, zwei Regierungen mit Beteiligung der Linken. Das ist kein Blame Game. Ein großes Kompliment verdient diese gesetzgeberische Leistung so verschiedener Konstellationen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir nicht zu, dass dieses lagerübergreifende Signal quasi eine Fußnote der Parlamentsgeschichte bleibt!
Finden wir doch jetzt und hier gemeinsam die Kraft, ein klares Signal des Deutschen Bundestages zusammen mit dem Bundesrat gegen jegliche Form von Homo- und Transfeindlichkeit zu setzen!
Setzen wir das Signal, wirklich alle Menschen in diesem Land umfassend vor Diskriminierung zu schützen!
Der Bundesratsbeschluss zeigt, dass ein solcher Diskriminierungsschutz in der Tat nicht eine bestimmte Parteifarbe hat. Auch diese Debatte hat doch gezeigt, dass niemand aus den Reihen der Demokratinnen und Demokraten Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminieren möchte. Aber wenn das so ist, wenn wir keinen heimlichen Vorbehalt wollen, doch irgendwo zu diskriminieren – und so ist das, das haben Sie alle klar gesagt –, dann müssen wir doch auch konsequent sein und Entsprechendes in unser Grundgesetz schreiben.
Teilweise wird auch heute hier angezweifelt, ob es tatsächlich einen solchen Bedarf gibt. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer zahlreiche Debatten in sozialen Netzwerken verfolgt oder auch die Redebeiträge der AfD-Fraktion heute hier im Bundestag anhört,
der muss doch leider sagen: Nein, im Jahr 2025 gibt es einen unübersehbaren Bedarf, schwule, lesbische, queere Menschen noch stärker als bisher zu schützen.
Wenn wir in europäische Nachbarländer schauen, zum Beispiel nach Ungarn, dann sehen wir auch,
dass ein solcher grundgesetzlicher Schutz eben keine reine Symbolentscheidung wäre.
Der verfassungsrechtliche Schutz queerer Menschen ist ganz realpolitisch geboten,
damit für jetzt und für die Zukunft klar ist: Nein, solche Diskriminierungen sind nicht akzeptabel und werden auch nie akzeptabel und möglich sein.
Meine Damen und Herren, was verlieren heterosexuelle Cismänner, wie ich einer bin, durch eine Ausweitung der Diskriminierungsverbote?
Was wird uns weggenommen? Nichts, meine Damen und Herren, gar nichts.
Diskriminierungsschutz ist nicht wie ein Kuchen, wo Sie, wenn Sie einem etwas mehr geben wollen, quasi dem anderen was wegnehmen müssen.
Nein, Diskriminierungsschutz funktioniert eher – und da möchte ich Sie ins Neue Testament mitnehmen – wie die Speisung der Fünftausend: Ein paar Brote, ein paar Fische reichen für mehr als fünftausend Menschen. Diskriminierungsschutz wird für alle mehr, wenn wir ihn ausweiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir gewinnen mehr gegenseitigen Respekt, mehr Achtung.
Wir gewinnen eine diskriminierungsfreie Gesellschaft und damit eine freiere Gesellschaft für uns alle.
Finden wir die Kraft, finden wir den Mut, dieses Signal gemeinsam zu setzen!
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Christian Moser.