Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schuldnerberatungsdienstegesetz ist schon mit erheblichen Mängeln in die erste Lesung gekommen. Im Ausschuss ist es nicht besser geworden; das kann ich vorwegsagen. Die Umsetzung erfolgte ja auf den letzten Pfiff der zweijährigen Umsetzungsfrist. Deswegen war wahrscheinlich nicht genügend Zeit.
Das größte Manko dieses Gesetzentwurfs bleibt ein rechtspolitischer Zielkonflikt. Einerseits möchte man eine möglichst frühe Beratung der von Überschuldung Betroffenen. Andererseits wollen Sie nicht allzu viel deutsches Steuergeld für überschuldete deutsche Verbraucher ausgeben. Das Geld geben Sie ja lieber milliardenfach in der Ukraine aus.
Weil das aber nicht so toll klingt, meine Damen und Herren, verschwurbeln Sie die Botschaft in Ihrer Entschließung ein bisschen, indem Sie schreiben, „mit Nachdruck“ werde sich der Bund zur Kostenfreiheit der Schuldnerberatung bekennen.
Dies dürfe nicht durch „ungeklärte Zuständigkeitsfragen […] gefährdet werden.“
Nun, meine Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen: Das wird es auch nicht. Gefährdet wird die Kostenfreiheit durch die von Ihnen eingeführten, besonders begründeten Ausnahmefälle, wo Sie, was die Erklärung angeht, nicht sonderlich konkret werden. Sie flüchten sich da in die Floskel der Zumutbarkeit. Man kann zumindest daraus schließen, dass Ausnahmefälle für Sie dann vorliegen, wenn noch genügend liquide Mittel vorhanden sind. Genau da macht ein Gegensteuern natürlich noch Sinn. Leider ist dann aber auch ein Entgelt zulässig, und das schreckt Betroffene möglicherweise von dem Schritt in die Schuldnerberatung ab. Dies steht im Widerspruch zum Ziel des Gesetzentwurfs. Das ist nicht gerade die hohe Kunst der Gesetzgebung. Aber wer hätte etwas anderes von Ihnen erwartet, meine Damen und Herren?
Kommen wir zum zweiten Kritikpunkt, nämlich zur mangelhaften Regelung der Qualifikation: Üblicherweise ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in Deutschland an detaillierte Vorbedingungen geknüpft, im Mindestmaß an Berufsabschlüsse oder Ausbildungsstände. Was regeln Sie? Sie schreiben, um Schuldnerberatung anzubieten, müsse man professionell sein. Professionell sei man, wenn man über ausreichend Wissen und Sachverstand verfüge. Ja, meine Damen und Herren, wer hätte das gedacht?
Welche Ausbildung dazu erforderlich ist, welches Wissen, welche Nachweise, das regeln Sie nicht. Selbst die Ausführungsgesetze der Länder zur Insolvenzordnung sind in dem Punkt konkreter – und die sind schon dürftig –; aber nicht mal zum Abschreiben hat es bei Ihnen gereicht, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt es Qualitätsvorgaben, die eigentlich eher die Kumpanei mit der öffentlich geförderten Sozialwirtschaft erkennen lassen; denn praktischerweise definieren Sie Einrichtungen in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden als professionelle Anbieter. Man kann nun wirklich nicht behaupten, dass AWO und Co Seriositätssiegel mit sich führen. Wer Zweifel hat, der google einfach mal „AWO Skandal Thüringen“ – das Gleiche gilt für Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern –, und schon kann man sich einlesen in einen Sumpf aus Bereicherungs- und Untreuevorwürfen.
Das ist alles andere als ein Goldstandard im Umgang mit Geld. Gestern wurde von der SPD hier behauptet, dass es in diesem Bundestag eine bestimmte Straftäterdichte gäbe.
Googeln Sie mal die angesprochenen Untreuevorwürfe, und schauen Sie sich genau an, welche Parteimitgliedschaft die Beschuldigten haben! Da werden Sie nämlich ganz demütig, meine Damen und Herren von der SPD.
Die Qualifikationsregeln des Gesetzentwurfs werden der Verantwortung also nicht gerecht. Man hat eher den Eindruck, dass Sie hier Geschäftsfelder für die mit Ihnen verbündete Wohlfahrtsindustrie fördern wollen.
Lassen Sie mich bitte noch kurz zu Ihrer Entschließung kommen; diese hat es nämlich in sich. Es hätte alles auch noch schlimmer kommen können, wenn Sie Zeit gehabt hätten. So schreiben Sie: „Generell sollte die Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland auf eine breitere Grundlage gestellt werden […]“. Das ist eine ziemlich putzige Aussage für eine Dienstleistung, die von Steuern finanziert wird; breiter geht es eigentlich gar nicht. Wohin Sie tatsächlich wollen, meine Damen und Herren, erfährt man im nächsten Halbsatz. Dieser lautet nämlich: „[…] was eine mögliche Beteiligung privater Gläubiger einschließt.“
Das, meine Damen und Herren, ist gleich aus mehreren Gründen abzulehnen: Die Verantwortung für eine Überschuldung liegt nicht bei der Sparkasse, die bereit ist, den Traum vom Eigenheim zu finanzieren. Sie liegt auch nicht beim Stadtwerk, das Strom liefern muss, obwohl die Rechnung nicht bezahlt wird, und sie liegt auch nicht beim Händler, der vergeblich auf die Zahlung des Kaufpreises wartet. Die Ursachen – und ich spreche hier bewusst nicht von Schuld – liegen nicht beim Gläubiger, sondern sie liegen in aller Regel beim Schuldner und gleichrangig vielleicht gerade noch bei der Politik, und zwar bei Ihrer Politik,
die ein gesellschaftliches Umfeld schafft, in dem gut bezahlte Arbeitsplätze verloren gehen, Verbraucher langfristig nicht mehr ihre Schulden bedienen können und generell durch Chancenlosigkeit so desillusioniert werden, dass sie ab einem bestimmten Punkt nicht mal mehr die Energie haben, einen Brief zu öffnen. Wie viele Existenzen Ihr Lockdown, Ihre Energiepreispolitik, Ihre Sanktionspolitik auf dem Gewissen haben und wie viele Existenzen Ihr CO2-Ablasshandel noch kosten wird, ist kaum abzusehen.
Eines ist jedoch für mich klar: Wenn jemand eine Sonderabgabe für die Schuldnerberatung zahlen sollte, dann, meine Damen und Herren, doch wohl Sie.
Die Kosten der Schuldnerberatung überproportional ausgerechnet Gläubigern aufzubürden, die in aller Regel bereits mit einer quotalen Befriedigung geschädigt sind, ist eine von vielen Ungerechtigkeiten, für die Ihre Politik berühmt ist.
Und nur die schlichtesten Geister, meine Damen und Herren, glauben,
dass die Kosten solcher Sonderabgaben, die Sie in Ihrer Entschließung vorwegzeichnen, letztlich beim Gläubiger hängen bleiben. Natürlich werden diese Kosten letztendlich auf die Kunden umgelegt, die ihre Verbindlichkeiten oft unter Anstrengung und Verzicht zurückzahlen.
Meine Damen und Herren von der Union, wenn diese linke Nummer für Sie Politik der Mitte ist, dann sind wir gerne lieber rechts und sagen Nein; denn wir sind nicht bereit, ein Gesetz zu unterstützen, das nur dem Namen nach wie eine gute Sache klingt, in Wirklichkeit aber ein Vehikel für Vetternwirtschaft ist und zu neuen ungerechten und unsozialen Belastungen für eine immer kleinere Schicht leistungsbereiter Menschen aus allen Einkommensklassen führt.
Das ist der Grund, warum wir Ihren Gesetzentwurf, Ihre Entschließung und auch den Änderungsantrag der Linken ablehnen.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Sebastian Steineke das Wort erteilen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)