Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Täglich erreichen uns Hiobsbotschaften aus unseren Kommunen: über Haushaltssperren, großangelegten Stellenabbau wie bei uns in Esslingen, aber vor allem über eine Infrastruktur – Schulgebäude, Turnhallen, Schwimmbäder, zentrale Orte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt –, die an viel zu vielen Orten nicht in dem Zustand ist, wie es – bei allen strukturellen Problemen, die wir haben – der Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft entsprechen würde. Insofern kommt dieser Teil des Sondervermögens eigentlich gerade richtig, und das war ja auch der Grund, warum unsere Fraktion im März die Hand für die Grundgesetzänderung gehoben hat: damit unser Land für alle funktioniert.
Aber leider sehen wir auch beim Anteil für die Länder und Kommunen ein Spiegelbild des Umgangs der Bundesregierung mit den vielen neuen schuldenfinanzierten Milliarden. Während die Zusätzlichkeitsanforderung beim Bundesanteil des Sondervermögens zumindest noch im Gesetzblatt steht, sieht die Koalition dafür bei diesem Gesetz schon gar keinen Anlass mehr. Das war zwar im Referentenentwurf noch enthalten, aber jetzt kein Wort mehr davon. Das ist zumindest ehrlicher, als die Zusätzlichkeit durch tausendundeinen Buchungstrick auszuhebeln. Aber klar, Herr Rudolph: Die Bundesbank, der BRH, Clemens Fuest oder Michael Hüther, die verstehen es einfach nicht.
Wir sehen die große Not der Kommunen. Aber es muss klar sein: Die Länder müssen diese Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwenden. Die öffentliche Infrastruktur modernisieren und den Klimaschutz voranbringen: Darum geht es und um nichts anderes. Es geht nicht darum, Haushaltslöcher zu stopfen, die unsinnige Steuersenkungen auch in den Länderhaushalten noch größer reißen werden. Die Länder wehren sich ja schon gegen Ihre Steuerpläne.
Auch da sehen wir: Bund und Länder sind sich in Finanzierungsfragen selten einig. Deshalb ist es schon bemerkenswert, was die Rechnungshöfe von Bund und Ländern bei ihrer Herbstkonferenz in Kiel gemeinsam feststellen:
„[…] der Gesetzentwurf [stellt] […] eine wirtschaftliche Verwendung der Milliardenkredite in den Ländern nicht sicher:
Für die Länder ist das Erfordernis aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen worden, dass die Investitionen in die Infrastruktur zusätzlich erfolgen müssen.“
Eigentlich schlägt bei Haushaltsfragen unerbittlich die Stunde der Wahrheit. Diese Bundesregierung kann das aber für sich nicht in Anspruch nehmen. Nach Ansicht des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats von Bund und Ländern schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des deutschen Produktionspotenzials zu optimistisch ein. Gleichzeitig wird die zukünftige Staatsschuldenquote durch das Finanzministerium zu niedrig ausgewiesen. Der Beirat stellt fest, dass die Finanzpolitik der Bundesregierung – ich zitiere – „derzeit nicht so angelegt [ist], dass sie in der mittleren Frist mit den EU-Regeln kompatibel ist“.
Die Bundesrepublik muss einen Weg aus der unter Friedrich Merz und Lars Klingbeil geplanten Rekordverschuldung finden. Die Schulden wären gerechtfertigt – und genau dafür haben wir Grüne im März die Hand gehoben –, wenn die Gelder in zusätzliche Investitionen in unsere Infrastruktur und in das Erreichen der Klimaneutralität fließen würden.
Das würde Deutschland zukunftsfest machen und sicherstellen, dass sich aus den neuen Schulden auch ein höheres Potenzialwachstum ergibt. Wir brauchen eine Finanzarchitektur, die Investitionen gerade in unseren Kommunen nachhaltig ermöglicht, künftigen Generationen Gestaltungsspielraum lässt und mit den EU-Regeln kompatibel ist.
Dazu trägt dieses Gesetz zu wenig bei, und deshalb lehnen wir es ab.
Für die Fraktion Die Linke darf ich Sascha Wagner das Wort erteilen.