Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes. Es geht dabei um bezahlbare Energie, um unsere Wettbewerbsfähigkeit, und es geht um die Modernisierung unseres Steuerrechts.
Wir entlasten, wie Kollege Dorn schon ausführlich erläutert hat, dauerhaft bei der Stromsteuer. Für über 600 000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz von 50 Cent pro Megawattstunde festgeschrieben. Das sichert Arbeitsplätze und stärkt unseren Standort.
Wir schaffen auch für die Elektromobilität endlich Rechts- und Praxissicherheit. Bislang mussten komplexe Geschäftsmodelle an den Ladesäulen aufwendig geprüft werden. Mit der Übertragung der Letztverbraucherfiktion wird das beendet. Ein Supermarkt, der eine Ladesäule hat, damit Kunden während des Einkaufs ihr Auto aufladen können, drohte rechtlich wie ein Energieversorger behandelt zu werden, inklusive Steuerfragen und Bürokratie. Mit der neuen Regelung im Energiesteuergesetz sagen wir ganz klar: Der Supermarkt kann Strom liefern, ohne als Energieversorger zu gelten, und diesen Service einfach, sicher und ohne bürokratische Hürden anbieten. So wird Elektromobilität alltagstauglich für Verbraucher, Unternehmen und Betreiber.
Wir geben auch beim bidirektionalen Laden klare Antworten. Wird das E-Auto über die eigene Solaranlage geladen und später Strom zurück ins Hausnetz gespeist, dann bleibt dies künftig steuerfrei. Der Nutzer wird also nicht zum Versorger gemacht und muss keine Stromsteuer abführen. Das beseitigt die bisherige Unsicherheit und Doppelbelastung. So ermöglichen wir Innovationen; denn technologischer Fortschritt muss alltagstauglich, nicht steuerpflichtig sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir definieren Stromspeicher neu, beenden Mehrfachbesteuerung und vereinfachen das Steuerrecht, zum Beispiel durch die Abschaffung der Anlagenverklammerung. Und wir setzen EU-Vorgaben rechtssicher um und reduzieren Melde- und Berichtspflichten, etwa beim Mieterstrom. Wir bauen die Hürden ab – weniger Papier, mehr Wirkung.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein kleines Detailprojekt; er ist ein klares Signal: Wir geben Planungssicherheit, wir schaffen Wettbewerbsfähigkeit, wir ermöglichen Innovationen – im Interesse unserer Wirtschaft, unserer Verbraucher und eines starken Energiestandorts. So bringen wir Deutschland voran.
Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Georg Schroeter für die Fraktion der AfD.