Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Mit diesem Gesetz schaffen wir finanzielle Entlastung und stärken die Elektromobilität.
Meine Damen und Herren, für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigen wir die Stromsteuerabsenkung auf den EU-Mindestsatz von 50 Cent pro Megawattstunde: belastbar, rechtssicher und über das Jahr 2026 hinaus. Damit reagieren wir auf die anhaltend hohe Unsicherheit in energieintensiven Branchen und sichern Investitionen, Wertschöpfung und Tausende Arbeitsplätze in Deutschland. Konkret geht es um 600 000 Unternehmen mit rund 10 Millionen Beschäftigten: vom Stahlwerk bis zur Bäckerei, vom Maschinenbau bis zum landwirtschaftlichen Betrieb.
Und ja, wir hätten gerne noch breiter entlastet. Aber verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet, gezielt erst dort anzusetzen, wo Wertschöpfung entsteht: in den Betrieben, die produzieren und Arbeitsplätze schaffen.
Davon profitieren am Ende auch die privaten Haushalte.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz schaffen wir endlich Rechts- und Praxissicherheit. Wir sorgen für klare und verständliche Regeln.
Durch die Letztverbraucherfiktion beenden wir bürokratische Prüfungen komplexer Geschäftsmodelle an den Ladesäulen. So wird das Laden zum Beispiel beim Supermarkt unkompliziert und ohne administrative Hürden möglich, weil künftig der Supermarkt kein Energieversorger mehr ist. Er kann diesen Service einfach, sicher und unbürokratisch anbieten.
Beim bidirektionalen Laden stellen wir gesetzlich klar, dass Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen im Bereich Vehicle-to-Home nicht zum Versorger und nicht zum Steuerschuldner werden. Wird das Elektrofahrzeug über die eigene Solaranlage geladen und später Strom zurück ins Hausnetz gespeist, dann bleibt dies künftig steuerfrei. So ermöglichen wir Innovation ohne Belastung; denn technologischer Fortschritt muss alltagstauglich, nicht steuerpflichtig sein.
Und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner werden wir angesichts des Potenzials von Vehicle-to-Grid weitere Vereinfachungen im Laufe dieser Wahlperiode prüfen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz stärken wir unsere Wirtschaft, schaffen Rechts- und Praxissicherheit, erhöhen die Attraktivität der Elektromobilität und bringen Deutschland wieder ein Stück voran.
Vielen Dank.