Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten heute die Beratung des Tariftreuegesetzes. In gemeinsamer Federführung legen uns das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium diesen Gesetzentwurf vor. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb und die Tarifbindung zu stärken; denn das Ziel „Wohlstand für alle“ braucht auch gute und faire Bezahlung für die Beschäftigten.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes dürfen tarifgebundene Unternehmen keinen Nachteil dadurch haben, dass sie bessere Löhne zahlen. Das schafft ein Level Playing Field und sorgt dafür, dass nicht niedrige Löhne, sondern Effizienz, gute Qualität, gute Mitarbeiter ausschlaggebend sind.
Auf der anderen Seite müssen wir auch berücksichtigen, dass die geplanten Regelungen mit erheblichen Belastungen für die betroffenen Unternehmen einhergehen, sowohl finanziell als auch bürokratisch. Wir dürfen die Unternehmen nicht überfordern, und wir dürfen ihnen auch nicht mit Misstrauen begegnen. Es betrifft häufig kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe. Das alles müssen wir in einen guten Ausgleich bringen.
Wir haben im Koa-Vertrag vereinbart, das Tariftreuegesetz maximal bürokratiearm, einfach, schlicht und zugleich wirksam zu gestalten. Wenn man das als Maßstab nimmt, muss man sagen: Es ist noch nicht perfekt. Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass alle Unternehmen im Rahmen des öffentlichen Auftrags ihre Beschäftigten nach dem Tarif bezahlen sollen, der für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt. Das ist mit aufwendigen Feststellungsverfahren, mit einer extra einzurichtenden Clearingstelle, mit Rechtsverordnungen und dergleichen verbunden. An der Stelle müssen wir es besser machen.
Wir haben dafür auch ein gutes Beispiel. In § 72 SGB XI hat der damalige Minister Lauterbach die sehr gute Regelung eingeführt, dass alle Tarifverträge gleichermaßen gelten, einschließlich der kirchlichen Verträge und der Haustarifverträge. Er hat geregelt, dass nur mit Betrieben oder Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif zahlen – das gilt für alle gleichermaßen –, ein Versorgungsvertrag geschlossen werden darf. Ich glaube, das ist eine gute Regelung, an der wir uns orientieren sollten.
Wir sollten alle Tarifverträge gleichermaßen berücksichtigen. Das wäre eine konsistente Gesetzgebung; alles andere wäre ein unnötiger und damit eben auch nicht gerechtfertigter Eingriff in die Koalitions- und Tariffreiheit.
Wir sollten auch im eigenen Interesse daran denken, dass wir den Kreis der möglichen Bieter nicht zu klein machen; denn sonst stocken die Auftragsverfahren. Dann wird es unnötig teuer. Damit tun wir uns keinen Gefallen. Auch das Interesse des Bundes müssen wir an der Stelle berücksichtigen.
Wir haben gestern das allgemeine Vergabeverfahren debattiert und dort Verbesserungen und Verschlankungen auf den Weg gebracht. Das sollten wir nicht durch das Tariftreuegesetz konterkarieren.
Im Gesetzentwurf sind neue Informations-, Dokumentations- und Prüfregelungen vorgesehen. Auch hier möchte ich noch mal an das Ziel erinnern: Es geht uns darum, die Tarifbindung zu stärken. Wenn ein Unternehmen schon nach Tarif bezahlt, dann ist doch das Ziel erreicht und dann muss das auch reichen. Dann darf es keine weiteren Informationspflichten und Kontrollbefugnisse geben. Dann muss das reichen. – Punkt! Dann haben wir doch das Ziel optimal erreicht.
Für alle anderen Unternehmen müssen wir dafür sorgen, dass keine neuen Daten gespeichert werden müssen, –
– sondern dass auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird.
Das wollen wir verbessern und in dem Sinne in die Beratungen einsteigen.
Danke sehr.