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34. Sitzung
Donnerstag, 16. Oktober 202521. Wahlperiode, 34. SitzungBürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ähnlich wie so vielen Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag ging es mir, als ich gehört habe, dass ich zu einem Antrag der AfD zum Thema Haftbefehl sprechen soll. Ich dachte zuerst, es geht um den Mitarbeiter von Maximilian Krah, also um eine Art Begnadigungsgesuch.

Zurufevon der AfD: Oh!

Dann ist mir aber aufgefallen: Das kann nicht sein; denn gegen ihn liegt ja kein Haftbefehl mehr vor, sondern er ist ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

Das als erste Bemerkung zur Sache.

Das ist doch die Rede von Frau Klose!

Das ist die Wahrheit, Herr Springer! Aber mit der haben Sie ja Schwierigkeiten!

– Ja, wenn sie recht hat, dann kann ich das ja gerne noch mal sagen. Wenn Annika Klose recht hat, dann möchte ich das hier gerne noch mal unterstreichen.

Beifallbei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Es gibt ja auch einen Unterschied zwischen Menschen, die mit Haftbefehl gesucht sind, und Menschen, die strafrechtlich verurteilt sind:

Wenn man mit Haftbefehl gesucht wird, dann gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Das hat Tino Chrupalla mal in einer juristischen Bestechlichkeit formuliert; ich glaube, es war bei Frau Illner. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob es dabei um Max Krah, Petr Bystron oder Björn Höcke ging.

Das ist auch manchmal ein bisschen schwierig auseinanderzuhalten!

Und dann gibt es diejenigen, die nicht per Haftbefehl gesucht werden, sondern strafrechtlich verurteilte Straftäter sind. Das ist zum Beispiel ein Björn Höcke oder der eben erwähnte Mitarbeiter von Maximilian Krah.

Aber der beantragt doch kein Bürgergeld! Was soll denn das?

Gegenrufder Abg. Rasha Nasr [SPD]

Diese Unterscheidung macht einen Rechtsstaat aus. Und dass wir Ihnen das hier erklären müssen, ist irgendwie kurios, lässt aber tief blicken, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Beifallbei der CDU/CSU und der SPD

Zur Sache kann ich noch sagen, dass in beiden Fällen – Haftbefehl bzw. rechtskräftige Verurteilung – gilt, dass man natürlich kein Bürgergeld bekommt, wenn man sich dem Jobcenter dauerhaft entzieht. Das gilt beim Haftbefehl übrigens – das ergibt sich ja auch aus Ihrer Anfrage – auf der Grundlage von § 7 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Deswegen weiß ich ehrlicherweise nicht, worüber wir hier überhaupt diskutieren. Diese halbe Stunde hätten wir uns alle sparen können.

Danke schön.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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