Danke schön. – Das Berliner Verwaltungsgericht hat im Juni entschieden, dass eine Regenbogenflagge im Hort einer Grundschule nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstößt. Die Urteilsbegründung empfehle ich einigen mal zu lesen.
Da mir diese unsägliche Sommerlochdebatte rund um Regenbogenflaggen auf dem Reichstag immer noch wie wild in den Ohren klingelt, frage ich Sie: Wie stärken Sie darüber hinaus Schulen den Rücken, die sich auf diese Art für die Vielfalt in den Schulen, aber auch in der Gesellschaft einsetzen?
Vielen Dank. – Frau Ministerin.