Vielen Dank. – Die militärischen Planspiele in Deutschland haben ja sogar seinerzeit unter der Ampel Einzug ins Selbstbestimmungsgesetz gefunden. Dort ist zum Beispiel eigens festgeschrieben, dass die Zuordnung von Menschen zum männlichen Geschlecht in zeitlicher Nähe zum Kriegsfall auch gegen deren Willen bestehen bleibt. Kann ich davon ausgehen, dass auch unter dieser Bundesregierung das verfassungsmäßig garantierte Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu Kriegszwecken mit Füßen getreten wird?
Frau Ministerin.