Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 2016 veröffentlicht das Bundeskriminalamt jährlich das Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“. Der vorliegende Gesetzentwurf legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren Höhepunkt erreicht. Im Jahr 2024 kam es hier zu einem Rückgang auf 269 verübte Sprengungen. Ein Grund zur Entwarnung ist dies jedoch nicht.
Wer das Buch „12 Strong“ gelesen hat, der kennt vielleicht die Redewendung „Eine Bombe diskriminiert nicht“. Gemeint ist, dass die Herbeiführung einer Explosion sich nicht auf die Objekte beschränkt, welche der Täter zerstören will. Die überwiegend eingesetzten Festsprengstoffe zerstören alles in ihrem Wirkungskreis. Jedem Euro Bargeldschaden stehen 2 bis 3 Euro Sachschaden gegenüber. Und vor allem wird Leib und Leben unschuldiger Bürger riskiert, wenn man gegen diese Sprengungen von Geldautomaten nicht vorgeht. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber hier zum Handeln verpflichtet, und das sehen wir genauso.
Auffallend ist, dass besonders die deutschen Länder nahe der holländischen Grenze, vor allem Nordrhein-Westfalen, am meisten von Geldautomatensprengungen betroffen sind. Das ist auch kein Zufall; denn seit 2015 hat Holland verstärkte Präventionsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung zum Schutz von Geldautomaten vorangetrieben. Jeder Geldautomat in Holland wird rund um die Uhr bewacht. Hinzu kommt: In ganz Holland stehen ungefähr 1 000 Geldausgabeautomaten, in Deutschland gibt es circa 50 000; davon stehen allein in NRW rund 10 000. Da wundert es auch nicht, dass seit Jahren mehr als die Hälfte der tatverdächtigen Geldautomatensprenger einen holländischen Pass besitzen.
Noch ein Aspekt muss hier genannt werden: Vor allem in Köln wurden im letzten Jahr mehrfach Bomben gezündet. Es geht hier mutmaßlich um Verteilungskämpfe im Drogenbereich. Kriminelle Banden haben hier bewusst junge, überwiegend ungebildete Täter aus Holland angeheuert, welche die Sprengungen für sie verüben. Hier kann und hier darf der Staat nicht untätig zusehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Umständen Rechnung. Aus der bisherigen Strafbarkeit wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und dem schweren Fall des Diebstahls wird nun ein neuer Straftatbestand. Wer Sprengstoff zur Explosion bringt, um einen Diebstahl zu begehen, darf mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren rechnen, und das ist auch gut so. Nur im absoluten Ausnahmefall ist hier noch eine Bewährungsstrafe möglich. Wer bei der Tat andere Menschen an der Gesundheit schädigt, der hat zukünftig mindestens fünf Jahre lang Zeit, seinen Fehler zu bereuen.
Das sendet das richtige Signal einer negativen Generalprävention. Wir als AfD unterstützen es, wenn Straftäter dadurch von der Tat abgeschreckt werden.
Auch die Strafschärfungen im Sprengstoffgesetz sind konsequent. Verbesserte Ermittlungsbefugnisse für die Polizei runden einen guten Gesamteindruck ab.
An dieser Stelle darf man auch mal sagen: Das ist eine gute Gesetzesänderung. Die AfD stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Für die SPD hat nun das Wort der Abgeordnete Helge Lindh.