Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Und ja, das ist richtig so, weil wir hier über reale, massive Sicherheitsrisiken sprechen, die seit Jahren eskalieren. Geldautomatensprengungen sind kein Randphänomen mehr: Sie sind ein Symbol für den fortschreitenden innenpolitischen Kontrollverlust in Deutschland.
Wir reden über Taten mitten in unseren Städten und Dörfern, nicht im Darknet, sondern direkt neben unseren Schlafzimmern, neben unseren Tankstellen, neben unseren Sparkassenfilialen. 2023 gab es laut BKA 461 Angriffe auf Geldautomaten. Die Täter erbeuteten 28,4 Millionen Euro. Aber der eigentliche Schaden war viel größer: 95 Millionen Euro Sachschaden. 2022 waren es sogar über 110 Millionen Euro. Für jeden Euro Beute entstehen zudem schwerste Schäden an Gebäuden, Technik, Infrastruktur. Das ist die Realität; und das ist der Grund, warum wir hier handeln müssen.
Und das sind nicht nur Zahlen, das ist echte Schwerstkriminalität: Offenbach, Mai 2023: Automat gesprengt, eine Person verletzt, rund 220 000 Euro Beute, der Sachschaden belief sich auf über 360 000 Euro. Wächtersbach in Hessen, Januar 2024: Rund 1 Million Euro Schaden, die Beute betrug 106 000 Euro. Eine einzige Tat verursachte in einer Kleinstadt einen siebenstelligen Gesamtschaden. Das ist kein Ausreißer, das ist ein Muster.
Wir reden über hochmobile Täter, über professionelle Vorbereitung, über feste Explosivstoffe, über Flucht mit hochmotorisierten Fahrzeugen ohne Rücksicht auf Verluste. Und – das steht sogar in der Regierungsbegründung – wir reden darüber, dass ohne Telekommunikationsüberwachung viele dieser Strukturen überhaupt nicht mehr aufzuklären sind. Deshalb ist die Anpassung im § 308 StGB im Hinblick auf Mindeststrafen richtig, die Versuchsstrafbarkeit im Sprengstoffgesetz längst überfällig und die Einordnung banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität als TKÜ-fähige Delikte zwingend notwendig.
Aber – und das sage ich hier auch sehr deutlich – dieser Gesetzentwurf löst das Grundproblem nicht. Er ist nur ein Baustein. Der mittlerweile eingetretene Kontrollverlust beim Thema „innere Sicherheit“ ist größer als dieses Gesetz.
Wir brauchen verbindliche technische Sicherheitsstandards, wir brauchen länderübergreifende Fahndungsgruppen, und wir brauchen eine kompromisslose Anwendung der Strafrahmen, die wir hier heute beschließen. Unsere Bürger wollen nachts keine Explosionen hören. Sie wollen endlich wieder in Sicherheit leben.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, sagen aber gleichzeitig: Dieses Gesetz muss der Startpunkt sein, nicht der Endpunkt. Wir müssen den Rechtsstaat wieder in die Realität zurückführen. Das ist unsere Verantwortung.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.