Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir biegen in die Schlusskurve der Beratungen zu einem Gesetz, das im Wesentlichen nicht wirklich umstritten ist. Es geht um den wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen, der seit 2021 massiv zu beobachten ist. Die Gesamtschäden bewegen sich mittlerweile im deutlichen dreistelligen Millionenbereich.
Es geht um viel mehr als nur um das Bargeld im Geldautomaten. Es geht auch um das Sicherheitsgefühl der Menschen, gerade im ländlichen Raum. Das ist teilweise auch der Grund für den Rückzug von Banken oder zumindest Bankterminals aus dem ländlichen Raum. Insofern ist es gut, dass sich die Bundesregierung hier auf den Weg gemacht hat.
Im Mai dieses Jahres erst ist eine international tätige Bande krimineller Automatensprenger ausgehoben worden – 18 Tatverdächtige. Man ging skrupellos vor, ohne Rücksicht auf Verluste, vor allem auf Gesundheit und das Leben von Menschen. Beachtlich ist: Die Schadensumme ist noch viel höher als der sogenannte Ertrag, die Beute – 1,5 Millionen Euro Schaden zu 1,2 Millionen Euro Beute. Und gerade erst vorgestern wurde im Landkreis Esslingen ein Geldautomat gesprengt. Die ganze Fassade ist weg. Die Menschen sind verunsichert. Das darf nicht sein.
Ehrlicherweise fragt man sich: Warum erst jetzt? Gott sei Dank, wie gesagt, macht sich die neue Bundesregierung hier jetzt schnell auf den Weg. Bislang haben die Täter die Situation in Deutschland ausgenutzt. In den Niederlanden, die schon deutlich weiter waren als wir bei Maßnahmen gegen solche Täter, führten diese Maßnahmen zu einem Verdrängungswettbewerb. Kriminelle fuhren über die Grenze, sprengten hier Automaten und waren wieder weg. Deswegen ist es gut, den § 308 Strafgesetzbuch, das Sprengstoffgesetz und das Ausgangsstoffgesetz anzupacken.
Wir schließen Strafbarkeitslücken im Strafgesetzbuch und im Sprengstoffgesetz, und wir gehen an die organisierte Bandenkriminalität, gerade was das Thema „Banden und gewerbsmäßige Taten“ betrifft. Wir geben damit auch – und das ist wichtig – den Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge an die Hand. Immer mehr dieser kriminellen Banden verabreden sich über digitale Telekommunikationsmittel. Daher ist es nur richtig und auch dringend geboten – andere Länder in Europa haben dies schon längst getan –, diese Taten in den Katalog für die entsprechenden Telekommunikationsüberwachungsinstrumente aufzunehmen.
Wir signalisieren der Organisierten Kriminalität: Fühlt euch nicht länger sicher in Deutschland! Wir nehmen das Unsicherheitsgefühl in diesem Bereich sehr ernst. Wir wollen die Menschen schützen. Wir wollen das Sicherheitsgefühl stärken. Und wir wollen mit diesem Gesetz vor allem auch das Signal setzen: Wir bekämpfen die Organisierte Kriminalität in Deutschland und Europa ganz entschieden.
Deswegen kann ich eine Zustimmung zu diesem Gesetz nur empfehlen.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Steffen Janich.