Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2025 wurden allein in meinem Heimatbundesland Bayern bereits mindestens 16 Geldautomaten gesprengt. Im Landkreis Ansbach sprengten beispielsweise Mitte Juli mehrere Täter in den frühen Morgenstunden einen Geldautomaten in einer Bank am Marktplatz, was bei Anwohnerinnen und Anwohnern für großen Schrecken sorgte. Die Täter flüchteten und hinterließen einen hohen Sachschaden. Intensive Fahndungsmaßnahmen einschließlich Hubschrauberunterstützung wurden eingeleitet. Der Fall ist exemplarisch für die Gewalt und Professionalität der Täter und steht stellvertretend für die anhaltende Bedrohungslage durch organisierte Sprengstoffkriminalität.
Dank intensiver Ermittlung gelingt es zwar immer wieder, Täter festzunehmen, doch die Gefahr und die Verunsicherung in der Bevölkerung bleiben hoch. Diese aktuellen Vorfälle verdeutlichen eindrücklich, warum unser Gesetzentwurf nötig ist. Er ist ein klares Signal gegen diese organisierten Tätergruppen und stattet unsere Strafverfolgungsbehörden mit wirksamen Instrumenten aus, um der Sprengstoffkriminalität wirkungsvoll zu begegnen.
Die Sprengstoffkriminalität, allen voran die Geldautomatensprengungen, gefährdet nicht nur unser Gemeinwesen, sondern vor allem Menschenleben von Unbeteiligten und Einsatzkräften gleichermaßen. Mit dem vorliegenden Entwurf reagieren wir auf den stark gestiegenen Missbrauch explosiver Stoffe und die immer perfideren Methoden der Täter.
Neu ist der eigenständige Qualifikationstatbestand im Strafgesetzbuch. Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zum Zweck des Diebstahls wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren deutlich schärfer bestraft. Für banden- und gewerbsmäßige Taten, zum Beispiel beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, wird der Strafrahmen ebenfalls angehoben. Damit bestrafen wir solche Taten angemessen und stärken gezielt die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz.
Begrüßenswert ist auch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für unerlaubten Umgang, Erwerb, Einfuhr oder Verbringen dieser gefährlichen Substanzen. Denn damit kann nicht mehr nur die vollendete Tat sanktioniert werden, sondern bereits der Versuch – ein wichtiger Schritt zur Prävention und zum Schutz der Allgemeinheit.
Ein weiteres Element ist die Erweiterung der Strafprozessordnung, die künftig die Telekommunikationsüberwachung bei gewerbs- oder bandenmäßiger Sprengstoffkriminalität ermöglicht. Diese Maßnahme gibt der Polizei und den Staatsanwaltschaften ein entscheidendes Instrument an die Hand, um Täternetzwerke frühzeitig aufzudecken und aufzulösen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass diese Eingriffe in Grundrechte stets durch richterliche Kontrolle und verhältnismäßig erfolgen.
Insgesamt sendet dieser Gesetzentwurf ein richtiges Signal. Wir schützen unsere Bürger/-innen, stärken die Rechtsstaatlichkeit und sorgen für mehr Sicherheit, ohne die Balance zum Schutz unserer Grundrechte zu verlieren. Ich kann nur um Zustimmung werben.
Vielen Dank.