Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss führen wir einen kräftigen Schlag gegen Organisierte Kriminalität und international agierende rücksichtslose Täter. Geldautomatensprenger nehmen auf perfide Art und Weise billigend in Kauf, dass es zu erheblichen Personen- und Sachschäden kommt.
Wo solche Taten passieren, wirkt das Ereignis noch lange nach. Die Menschen im betroffenen Dorf oder Viertel fühlen sich noch lange unsicher. Durch den Einsatz fester und teilweise äußerst instabiler Explosivstoffe wird eine Bedrohungslage geschaffen, die nicht kontrollierbar ist. Die Schäden – wir haben es heute schon häufiger gehört – durch Geldautomatensprenger pro Jahr sind mittlerweile im dreistelligen Millionenbereich angelangt, wobei die Begleitschäden bei Weitem die Beuteschäden übersteigen. Das muss aufhören.
– Ich muss an meiner Pausensetzung arbeiten.
Dagegen gehen wir nun konsequent vor.
Erstens. Wir führen einen neuen Qualifikationstatbestand gegen bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten im Sprengstoffgesetz ein und nehmen damit die Organisierte Kriminalität ins Visier.
Zweitens. Wir führen eine Versuchsstrafbarkeit ein, zum Beispiel beim unerlaubten Erwerb von Sprengstoff, und schlagen damit als Staat konsequent bereits in der Tatvorbereitung zu.
Drittens. Wir verschärfen die Strafen. Es ist nur recht und billig, dass Geldautomatensprengern nun von 2 Jahren bis zu 15 Jahren Haft drohen. Wird die Gesundheit eines anderen Menschen geschädigt, wird es zukünftig für die Täter keine Chance auf Freiheit geben.
Viertens – das ist für mich die wichtigste und effektivste Änderung –: Wir erweitern den Straftatenkatalog für die TKÜ in der Strafprozessordnung. Wir versetzen dadurch unsere Strafverfolger in die Lage, diese Sprenger von der Straße zu holen und auch hier Deutschland wieder sicher zu machen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Danke.