Das haben wir in der Koalition sichergestellt; Sie werden es an dem Entwurf auch sehen. Wir haben für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter Totalverweigerer ist oder die Pflichten verletzt, den Weg gefunden, dass die Mietzahlung für die entsprechende Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt wird, sondern auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt wird. Wir werden die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter zahlen.
Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die AfD-Fraktion stellt nun der Abgeordnete Adam Balten die Frage.