Es ist jetzt schon im Gesetz so geregelt, dass die Kommunen die ortsübliche Miete überweisen. Man muss nicht alles übernehmen, was einem da auf den Tisch gelegt wird. Es ist eine Entscheidung der Kommune; da gehen wir gesetzgeberisch überhaupt nicht ran. Das will ich hier noch mal festhalten. Auch jetzt können die Jobcenter den Maßstab der ortsüblichen Miete anwenden. Das machen sie ja auch. Das finde ich übrigens auch richtig. Sie beschreiben die Situation genau richtig. Aber damit haben die Mitwirkungspflichten und die Pflichtverletzungen überhaupt nichts zu tun, sondern das ist ein anderes Thema, woran wir arbeiten müssen. Es ist auch schon in der Diskussion, dass wir hier weitere Maßnahmen ergreifen.
Ich lasse jetzt noch zweimal Nachfragen zu. Johannes Wagner und danach Mayra Vriesema erhalten das Wort. Danach würde ich keine Nachfrage mehr zulassen.