Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Man soll das Werkzeug nicht zerstören, nur weil einem das Werk nicht gefällt – so soll zumindest sinngemäß dereinst Johann Wolfgang von Goethe gesprochen haben. Ich finde, das ist ein kluger Gedanke, sagt er doch im Wesentlichen Folgendes: Auch bei Kritik gilt es, Maß und Mitte zu bewahren. Insofern sage ich zu Beginn der Debatte über diesen Antrag für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Zivilgesellschaftliches Engagement begrüßen wir, politischen Aktivismus lehnen wir ab, und, meine Damen und Herren, beides ist richtig.
Wir sprechen heute über die Amadeu Antonio Stiftung, eine Stiftung, die seit vielen Jahren Projekte gegen Antisemitismus, gegen Rechtsextremismus und gegen Rassismus unterstützt. Die Gelder kommen aus dem Bundeshaushalt unter anderem für ein Förderprogramm, für das ich Berichterstatter im Deutschen Bundestag sein darf.
Ich sage in aller Offenheit: Es gibt Kritik an der Arbeit dieser Stiftung. Es gibt Diskussionen zu einzelnen Projekten, zu Formulierungen, zur politischen Schlagseite. Ich finde im Übrigen, dass man diese Kritik äußern darf, vielleicht sogar muss; denn Demokratie braucht Transparenz. Insofern ist es überhaupt kein Problem, heute diese Debatte zu führen. Ich sage aber auch: Es gibt einen Unterschied zwischen berechtigter Kritik und pauschaler Ablehnung, und Ihr Antragstext, meine Damen und Herren, scheint mir die feinen Unterschiede verwischen zu lassen.
Der Antrag, den Sie eingebracht haben, adressiert vordergründig die haushalterische Situation; in ihm schwingt aber auch politische Ablehnung mit.
Ich gestehe ganz offen, dass ich Teile des Demokratieförderprogramms, über das wir auch in einem anderen Kontext sprechen, durchaus kritisch sehe. Dennoch, meine Damen und Herren, will ich in aller Deutlichkeit warnen: Die finanzielle Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements ist kein Stromkreis, den wir nach Belieben abschalten können, nur weil uns das Licht nicht gefällt.
Man könnte wahrscheinlich auch sagen, dass der Missbrauch durchaus abzustellen ist. Wir dürfen dabei den Gebrauch nur nicht zerstören, wohl aber neu justieren.
Bildungsministerin Prien hat zuletzt in der vergangenen Woche hier im Plenarsaal gesagt, dass sie die Arbeit des Demokratieförderprogramms und damit auch alle in ihm enthaltenen Maßnahmen, auch die Fördermaßnahmen der Stiftung, auf den Prüfstand stellen wird. Sie wird im Übrigen auch neue Schwerpunkte setzen – Schwerpunkte, die im Jahr 2025 aktueller nicht sein könnten: Antisemitismus zum Beispiel; Antisemitismus in Zeiten, in denen jüdische Mitbürger hier in Berlin – und das will ich mal als Berliner Abgeordneter sagen – sich teilweise nicht einmal mehr ohne Polizeischutz auf die Straßen wagen können.
Insofern ist es durchaus richtig, dass die Ministerin da die Schwerpunkte setzt.
Ich nehme im Übrigen auch zur Kenntnis, dass die hier diskutierte Stiftung in der Vergangenheit Projekte gegen Antisemitismus durchgeführt hat,
dass sie sich klar zum Existenzrecht des Staates Israels bekennt, dass sie sich starkmacht gegen Antisemitismus.
Und wenn ich hier auf die linke Seite des Saals schaue, dann nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Common Sense im Hinblick auf Antisemitismus noch nicht einmal über alle Fraktionen geht. Insofern finde ich die Projekte gut. Ich finde die Überprüfung genauso richtig, die jetzt stattfinden wird. Ich sage aber auch: In einem Rechtsstaat können wir nicht von heute auf morgen pauschal einfach abschalten.
Insofern will ich vielleicht einmal zusammenfassen mit Blick auf den Antrag und mit Blick auf das Programm, das ja hier auch zur Diskussion steht: Kritik ja, Kontrolle selbstverständlich, aber Vorverurteilung nicht. Ich wünsche mir Demokratieförderung, die zukünftig präziser, zielgerichteter ist.
Aber wer pauschal abstellen möchte, der beschädigt. Und wir sollten das Werkzeug nicht zerstören, nur weil uns das Werk nicht gefällt.
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Misbah Khan für Bündnis 90/Die Grünen.