Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! In dieser Debatte sprechen wir Abgeordnete über uns selbst und unsere finanziellen Ansprüche. Das ist ein wirklich sensibles Thema, bei dem uns auch viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht ganz besonders genau zusehen und zuhören.
Wir sprechen speziell über unsere Altersvorsorge; und es ist gut, dass Die Linke mit diesem Antrag einen Debattenraum öffnet. Der Antrag zielt darauf ab, dass wir Abgeordnete Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so wie die große Mehrzahl der Beschäftigten in unserem Land: die Hälfte aus unseren Diäten, die andere Hälfte durch den Deutschen Bundestag.
An dieser Stelle entspricht der Antrag unserer grünen Idee der Bürger/-innenversicherung in der Rente. Wir fordern seit vielen Jahren eine Versicherung, in die Abgeordnete, ansonsten nicht abgesicherte Selbstständige und perspektivisch auch Beamtinnen und Beamte einzahlen. Es ist richtig, wenn wir Abgeordnete uns an unserer Altersvorsorge beteiligen, so wie die vielen Beschäftigten in unserem Land auch. Das schafft Gerechtigkeit, ist solidarisch und stärkt die gesetzliche Rentenversicherung.
Eine Erweiterung des Kreises der Versicherten ist geeignet, die Beitragssätze zu senken oder das Rentenniveau zu erhöhen. Eine solche Verbreiterung der Anzahl der Beitragszahler/-innen hilft gerade jetzt, wo die Rentenversicherung in den nächsten rund 15 Jahren durch den Renteneintritt der Boomer-Generation vor besonderen Problemen steht, und das vergessen Sie von der Union bei Ihrer Argumentation vollständig.
Um den Abgeordneten eine ausreichend hohe Gesamtrente zu ermöglichen, ist es auch richtig, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge anzubieten, in die am besten auch paritätisch eingezahlt wird. So kann das Sicherungsniveau erreicht werden, das den Anforderungen unseres Grundgesetzes gerecht wird in Sachen Unabhängigkeit von uns Abgeordneten.
Der Antrag hat aber einen zweiten Teil, in dem Sie zunächst die Beitragsbemessungsgrenze von heute rund 8 000 Euro innerhalb weniger Jahre verdoppeln wollen. Wir Grüne haben uns immer wieder für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen, mit der Zielrichtung der Grenze in der Rentenversicherung.
Man kann sicherlich auch darüber diskutieren, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung anzuheben, aber die Herleitung dieser Anhebung in Ihrem Antrag ist problematisch. Eine solche Anhebung der Grenze für alle Versicherten sollte man nicht mit der Altersvorsorge von uns Abgeordneten begründen oder mit ihnen in Zusammenhang bringen. Sie benutzen hier das sensible Thema der Altersvorsorge von uns Abgeordneten, um alte rentenpolitische Ziele zu verfolgen, und das ist eine schwierige Vermengung.
Ihr jetziger Antrag unterscheidet sich von Ihrem früheren zum gleichen Thema: Dort hatten Sie noch eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert. Das wäre ein problematischer Vorschlag, weil Sie im Grunde aus einer Versicherung eine Steuer machen.
Gut, dass Sie davon abrücken.
Die Rentenansprüche oberhalb der doppelten Standardrente wollen Sie abflachen. Versicherte im oberen Einkommensbereich sollen also geringere zusätzliche Rentenansprüche erhalten. Damit heben Sie das Äquivalenzprinzip in der Rente auf. Dessen Kern ist eine enge Verbindung zwischen der Höhe der gezahlten Beiträge und dem Rentenanspruch. Das wirft viele Gerechtigkeitsfragen auf. Ihr Vorschlag belastet überdurchschnittlich hohe Einkommen, aber die wirklich Reichen erfassen Sie so gar nicht. Hier stellt sich die Frage, ob es nicht bessere und viel gerechtere Lösungen gibt.
Um zum Schluss zu kommen: Ihr Anliegen, uns Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, entspricht einer langjährigen Forderung von uns Grünen. Ihre weiteren Vorschläge überzeugen nicht und werfen viele Fragen auf. In jedem Fall aber wäre es gut, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu diesem wichtigen Thema einzurichten.
Vielen Dank.