Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Antrag der AfD-Fraktion, der angeblich Dauerduldungen unattraktiv machen soll. In Wahrheit fordert die AfD die Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, also den Bruch mit bewährten rechtsstaatlichen Standards und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Niemand in dieser Koalition bestreitet den Handlungsdruck. Die Kommunen sind überlastet, Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat und wir als Parlament Steuerung durchsetzen; das heißt: Begrenzung irregulärer Migration, klare Verfahren, konsequente Rückführungen. Aber wer ernsthaft regieren will, macht Gesetze, die in der Praxis funktionieren und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.
Erstens. Die Behauptung der AfD, der Staat würde automatisch nach kurzer Zeit volle Sozialleistungen gewähren, ist längst überholt. Wir haben die Dauer vor dem Wechsel in Analogleistungen von 18 auf 36 Monate verlängert. In den ersten drei Jahren gelten abgesenkte Grundleistungen. Und ab 2025 fallen diese Regelsätze sogar real niedriger aus als im Vorjahr. Das ist eine deutliche Begrenzung, kein Anreizprogramm an dieser Stelle.
Zweitens. Mit der Bezahlkarte haben wir die Möglichkeit geschaffen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitgehend bargeldlos zu gewähren. Das reduziert missbräuchliche Bargeldabflüsse, entlastet die Kommunalverwaltungen und sorgt für mehr Steuerung, ohne jemanden unter das Existenzminimum zu drücken.
Drittens. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 und 2022 eindeutig entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt für alle Menschen in Deutschland. Es darf nicht aus migrationspolitischen Gründen unterschritten werden. Eine pauschale Streichung der Analogleistungen für langjährig Geduldete, wie von der AfD gefordert, würde sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit führen. Das, was Sie hier fordern, ist nicht hart, das ist rechtlich unsauber und endet absehbar im Scheitern zulasten der Kommunen.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dzienus von Bündnis 90/Die Grünen?
Nein, danke.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?
Auch: Nein, danke.
Dann setzen Sie bitte fort.
Dieses Scheitern geht dann zulasten der Kommunen, die dann wieder mit rechtlichem und praktischem Chaos alleingelassen würden.
Dieser Antrag löst also kein einziges der wirklichen Probleme. Er ist eine Überschrift ohne Substanz.
Wir als Union stehen für eine Politik, die irreguläre Migration begrenzt, Rückführungen durchsetzt,
Fehlanreize reduziert, die Kommunen stärkt und dabei das Grundgesetz achtet. Das ist, was die Menschen und die Verantwortlichen in unseren Kommunen erwarten – bei uns im Osnabrücker Land und in ganz Deutschland. Genau deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Hans-Jürgen Goßner für die AfD-Fraktion.