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41. Sitzung
Freitag, 14. November 202521. Wahlperiode, 41. SitzungDauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
4 VermerkeReaktionswert: lebhaft416 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, manchmal erkennt man den Charakter eines Antrages schon an seiner Überschrift: „Dauerduldungen unattraktiver machen“. So will es die AfD. Aber dieser Antrag ist kein Beitrag zu mehr Ordnung, sondern ein Versuch, Komplexität auf einfache Antworten zu reduzieren, wo es in Wahrheit differenzierte Lösungen braucht.

Und die Wahrheit ist: Wir erleben längst eine Migrationswende. Die Migrationspolitik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wirkt im Dreiklang: bessere Ordnung und Steuerung, Beendigung der irregulären Migration und humanitäre Pflicht. Das ist entschlossene und klare Migrationspolitik, Verantwortung statt Symbolpolitik.

Beifallbei der CDU/CSU

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke. – Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum wir heute überhaupt über diesen Antrag der AfD diskutieren. Wenn wir die Migrationspolitik der aktuellen Bundesregierung betrachten, sehen wir: Erstmals seit zehn Jahren sind wir laut Halbjahresstatistik der EU-Asylagentur nicht mehr das Hauptziel in Europa, die Asylzahlen sinken. Auch in der aktuellen wissenschaftlichen Auswertung der Universität Hildesheim und des Mediendienstes wird geschlussfolgert: Die Kommunen sind nicht mehr am Limit.

Der Antrag der AfD ist auch deshalb überflüssig, weil sich Bund und Länder bereits in der vergangenen Wahlperiode bei den Leistungen für Asylbewerber geeinigt haben. Erst nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Analogleistungen überhaupt beansprucht werden – nicht früher und nur dann, wenn keine rechtsmissbräuchliche Verlängerung vorliegt. Das ist ein klarer ordnungspolitischer Schritt.

Dann ist da noch ein entscheidender Punkt. Dieser Antrag ist ein verfassungsrechtlicher Blindflug. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich 2012 und 2022 unmissverständlich entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem Menschen zu.

Beifallder Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Das ist migrationspolitisch nicht relativierbar.

Beifallbei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Das ist keine politische Meinung; das ist geltendes Recht. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert neue Klagewellen, überlastete Verwaltungen und einen Rechtsstaat, der am eigenen Anspruch scheitert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Migration verlangt klare Haltung und funktionierende Instrumente. Beides haben wir bereits: eine Migrationswende, die wirkt, und eine Verfassung, die uns den Rahmen vorgibt.

Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?

Nein, danke. – Der vorliegende Antrag der AfD ist daher abzulehnen.

Vielen herzlichen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Timon Dzienus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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