Ja, gerne.
Dann bitte schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für die Frage. Zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie dafür plädieren, dass wir mit Sachlichkeit und weniger Hass und Hetze argumentieren sollen, dann wäre es an dieser Stelle auch angebracht, dass Sie im Zusammenhang mit Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die der Sozialstaat erbringt, um Menschen zu helfen, nicht von unwürdigem Menschendasein und Ähnlichem sprechen. – Das ist das Erste.
Das Zweite, was ich Ihnen ganz klar sagen will: Die Regelung, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nicht ins AsylbLG, sondern ins SGB II gekommen sind und dort verortet wurden, liegt an der Massenzustrom-Richtlinie. Diese läuft nächstes Jahr aus. Darüber müssen wir uns dann sowieso Gedanken machen.
Das Dritte ist: Die kommunale Ebene war so überlastet – ich war in dieser Zeit für genau diese Themenkomplexe und für die Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund verantwortlich –, dass wir ehrlicherweise dankbar waren, dass die Menschen ins SGB II gekommen sind und die Jobcenter da unterstützen konnten.
Aber was ist dadurch passiert? Dafür haben ganz viele Verbände und Träger die Regierung und uns massiv kritisiert: Wir haben ein Zweiklassensystem bei Geflüchteten geschaffen,
die einen im SGB II, die anderen im Asylbewerberleistungsgesetz. Wie wollen Sie das den Menschen erklären, die nicht aus der Ukraine kommen?
Und ja, wir werden auch in Zukunft Menschen helfen, weil es das Gebot der Humanität ist, wenn sie Schutz und auch Leistungen brauchen. Wenn jetzt die ukrainischen Staatsangehörigen ins AsylbLG wechseln, werden wir dafür sorgen – das ist auch die Botschaft der Ministerin gewesen –, dass die Menschen in Arbeit vermittelt werden, dass sie Beratung bekommen und dass sie die Unterstützung, die sie benötigen, erhalten. Das, was Sie machen, ist blanker Populismus.