Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende der Debatte noch auf einige Punkte eingehen. Frau Bünger, Frau Polat, was war das wieder für ein Feuerwerk an Falschbehauptungen, an Fehleinschätzungen!
Auch die Rechtslage wurde komplett falsch dargestellt.
Es ist einfach unzumutbar, dass Sie Begriffe wie „grundrechtswidrig“, „verfassungswidrig“, „rechtswidrig“ in so inflationärer Zahl in den Mund nehmen. Das ist nicht in Ordnung.
Die Behauptung, dass die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten bei Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung erfolgen dürfe,
ist falsch. Linke und Grüne behaupten einen Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie und gegen den Parlamentsvorbehalt,
verschweigen aber einen wesentlichen Punkt, auf den Staatssekretärin Ludwig schon hingewiesen hat: Die Grundrechte sind in keinem Ansatz betroffen. Es geht um eine Beschleunigung der Verfahren. Es geht aber nicht darum, hier irgendwo in Grundrechte einzugreifen.
Wer verfolgt ist, bekommt nach wie vor Schutz.
Der Bundesrat muss der Bestimmung sicherer Herkunftsländer nach der Richtlinie 2013/32/EU nicht zustimmen.
Denn die Zustimmungspflicht nach Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes bezieht sich ausschließlich auf das Asylrecht.
Bei Einführung des Artikels 16a im Jahr 1993 konnte der Gesetzgeber doch noch gar nicht wissen, dass einige Jahre später die Schutzformen des subsidiären Schutzes und des Flüchtlingsschutzes von der EU entwickelt würden.
Deshalb können diese Schutzformen schon wegen der Entstehungsgeschichte gar nicht von der Vorschrift erfasst sein. In der Sachverständigenanhörung wurde auch darauf hingewiesen, dass dies
systematisch so auszulegen ist, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe. Wenn es nämlich eine weiter gehende Zustimmungspflicht des Bundesrates gegeben hätte, dann hätte der Gesetzgeber sie seinerzeit bei den allgemeinen Zuständigkeitsregeln nach Artikel 72 und 74 des Grundgesetzes verortet und eben nicht bei der speziellen Vorschrift des Artikels 16a Absatz 3. Da wundert es mich, mit welcher Nonchalance und Oberflächlichkeit Sie solche Dinge hier bewerten, die man einfach nachvollziehen könnte.
Auch bei der Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam liegen die Grünen und die Linken falsch. Ja, ich habe die Worte von einer Rechtsanwältin im Ohr, die Sachverständige war und behauptet hat, es gebe hier 50 Prozent Rechtswidrigkeit.
Das habe ich gehört. Ich habe auch Pro Asyl gehört, das sich auf genau diese Aussage bezieht. Ich habe aber keine Untersuchung dazu gefunden.
Sie behaupten, es gebe Untersuchungen und Feststellungen. Entsprechendes gibt es überhaupt nicht; auch das ist eine Falschbehauptung.
Herr Abgeordneter.
Ein Sachverständiger, der Sachverständige Fritzsch, hat zu Recht gesagt, dass durch die verpflichtende Anwaltsbeiordnung ein Frühwarnsystem geschaffen wurde, das es den Betroffenen ermöglicht, unterzutauchen.
Kollege Seif.
Es ist gut, dass wir mit dem heutigen Gesetz diesem Spuk ein Ende bereiten.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.