Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linken und Grünen haben jetzt wirklich genügend Nebelkerzen geworfen und haben auch die Rechtslage völlig verzerrt dargestellt.
Der Minister hat eigentlich vorhin schon dargelegt: Um welchen Personenkreis geht es denn beim Pflichtanwalt? Das sind in der Regel Menschen, die bereits ein umfangreiches Verwaltungsverfahren hinter sich haben,
ein Klageverfahren, wo Rechtsanwälte beteiligt sind. Sie sind dann vollziehbar ausreisepflichtig;
sie müssen unser Land verlassen. Dann bleiben sie hier, widersetzen sich.
Dann wollen wir als Staat das umsetzen. Dafür gibt es Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft.
Ich empfehle Ihnen, mal in die geltenden Gesetze zu schauen. Wir haben Gesetze, die die freiwillige Gerichtsbarkeit in solchen Fällen regeln. Das bedeutet: Wenn der Richter erkennt: „Hier ist eine Person, die Unterstützung braucht“, gibt es den Verfahrenspfleger.
Wenn der Richter erkennt: „Die Sache ist rechtlich tatsächlich kompliziert“, kriegen sie auch in Abschiebesachen einen Rechtsbeistand, und zwar vom Gericht beigeordnet.
Diese Beiordnung des Pflichtanwalts führt dazu, dass ein Richter auch in klaren Fällen, wo es überhaupt nichts mehr zu diskutieren gibt, nicht entscheiden darf, weil ein Anwalt nicht da ist.
Dann kommen manche Anwälte nicht so zügig, sie sind plötzlich krank, und dadurch verzögern sich die Verfahren. Erzählen Sie hier doch keinen Blödsinn!
Sie haben das letztes Jahr im Januar eingeführt und behaupten hier, das hätte es noch nie gegeben.
Wir schaffen dieses Gesetz ab. Das ist nämlich ein Rechtsstaatsverhinderungsgesetz und kein Sicherstellungsgesetz.
Und jetzt kommen wir mal zu den sicheren Herkunftsstaaten. Irgendjemand von Ihnen hat den Quatsch mit Tunesien, Marokko erzählt.
Gucken Sie doch mal: Magnus Brunner, der zuständige Kommissar auf europäischer Ebene, hat gerade als Vorschlag eine Liste von Ländern gemacht, die von der Bewertung her als sichere Herkunftsstaaten einzustufen sind.
Herr Seif.
Da finden Sie Marokko und Tunesien. Also: Auch die europäische Ebene will das auf den Weg bringen. Da ist der Minister vollkommen richtig unterwegs. – Ich erlaube das gerne.
Sehr schön. – Dann haben, Sie, Herr Lucks, das Wort zu einer Zwischenfrage.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Weil Sie die europäische Ebene im Zusammenhang mit den sicheren Herkunftsstaaten angesprochen haben, möchte ich schon gerne wissen, ob Ihnen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024 bekannt ist, wonach die von Tschechien vorgenommene Einstufung Moldaus als sicheres Herkunftsland nicht rechtens ist, weil dort Gebiete von Russland kontrolliert werden.
Ich möchte Sie im Angesicht dessen, dass wir hier nicht ein EuGH-Urteil umsetzen, sondern Sie in der Koalition den Bruch von EU-Recht sogar vorbereiten, fragen: Warum wollen Sie die Bundesländer bei der Einstufung der sicheren Herkunftsländer aus dem Weg räumen? Geht es Ihnen darum, dass Ihnen die Bundesländer zu nervig sind, wenn sie Sie an Dinge wie das Völkerrecht, den EuGH, die Europäische Menschenrechtskonvention erinnern?
Ihre Frage gibt mir zunächst mal die Gelegenheit, einzuordnen: Was sind denn sichere Herkunftsländer? Wenn wir die als sicher eingestuft haben, bedeutet das nicht, dass die Menschen rechtlos sind, sondern im Regelfall wird vermutet, dass die Länder sicher sind und dass dort keine Verfolgung stattfindet. Aber der Betroffene kann das jederzeit durch entsprechende Tatsachen, Beweismittel ausräumen, und dann bekommt er den Schutz.
Wir wissen aber: Das System wird missbraucht. Gerade kommen viele Menschen aus den sicheren Herkunftsstaaten zu uns, wo wir wissen, dass es hier eine Anerkennungsquote von 2, 3, 4, 5 Prozent gibt. Dem müssen wir etwas entgegensetzen. Da gibt es eben diese beschleunigten Verfahren, beschleunigte Verwaltungsverfahren, beschleunigte Klageverfahren. Aber das bedeutet nicht, dass die Menschen rechtlos sind. Das war Punkt eins.
Punkt zwei. Sie sprechen mit Moldau einen guten Gesichtspunkt an, nämlich dass ein Land, wo einzelne Bereiche unsicher sind, nicht eingestuft werden kann. Die europäische Ebene hat diesen Fehler erkannt. In den neuen GEAS-Vorschriften – und das möchte auch Magnus Brunner vorziehen – ist ausdrücklich enthalten, dass man Länder, wo der Großteil als sicher einzustufen ist und wo auch kein Verfolgungsrisiko besteht, Teile aber unsicher sind, in Zukunft als sichere Herkunftsstaaten ausweisen kann. Ich glaube, da ist auch die europäische Ebene auf einem guten Weg. –
Vielen Dank für Ihre Frage.
Zum Schluss, um das noch mal klarzustellen, weil daran Kritik geübt wurde: Ist die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten bezogen auf internationalen Schutz zulässig? Wir haben § 16a Absatz 3 Grundgesetz. Ja, es ist zulässig, weil § 16a Absatz 3 sich nur auf Asyl bezieht. Wir sagen ausdrücklich: Wir schmeißen das nicht in einen Topf, sondern das wird separat behandelt.
Zum Parlamentsvorbehalt: Müssen wir als Parlament über jede Einstufung eines sicheren Herkunftsstaats entscheiden? Ich meine, nein.
Wir müssen Wesentliches entscheiden, und das machen wir mit diesem Gesetz.
Wir setzen den Rahmen fest, wann die Regierung per Rechtsverordnung anordnen kann, dass ein Staat sicher ist. Dadurch ist die Regierung eingeengt.
Kommen Sie bitte zum Ende.
Wir haben das Wesentliche entschieden. Das Gesetz ist gut; es ist ein Bestandteil unserer Migrationswende. Deshalb kann ich nur sagen: Unterstützen auch Sie das!
Danke.
Als letzter Redner in dieser Debatte hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Alexander Throm das Wort.