Frau Kollegin, der Bundesinnenminister weiß von mir, dass ich genau das wünsche, und ich weiß die Ausführung dessen bei ihm in guten Händen. Der Bundesinnenminister wird das hier nach Recht und Gesetz vollziehen.
Noch einmal: Er wird auch die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten haben. Aber wenn wir hier gesetzliche Verpflichtungen eingegangen sind, wenn wir Rechtsverpflichtungen eingegangen sind gegenüber diesen Menschen – seien es frühere Ortskräfte oder nicht –, dann werden wir diese Verpflichtungen selbstverständlich einhalten.
Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD