Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Allmachtsfantasien der AfD kommen wir wieder zurück zur Sache.
Wir beraten heute über die Novelle des Bundespolizeigesetzes, eines Gesetzes, das – wie wir schon gehört haben – im Wesentlichen aus dem Jahr 1994 stammt, aus einer Zeit, bevor es Smartphones, Drohnen, verschlüsselte Kommunikation und hybride Bedrohungen gab.
Dass wir dieses Gesetz jetzt grundlegend neu ordnen und modernisieren, ist kein Selbstzweck. Es ist die notwendige Antwort auf die Sicherheitslage, die sich schneller verändert hat als unsere Rechtsgrundlagen. Vor allem ist sie aber ein Zeichen der Wertschätzung für die vielen Frauen und Männer, für die Beschäftigten der Bundespolizei, denen ich von hier aus meinen herzlichen Dank übermitteln möchte.
Die Bundespolizei ist heute weit mehr als nur Grenzschutz. Sie ist Gefahrenabwehrbehörde, Terrorismusbekämpferin im Bahn- und im Luftverkehr, Schutzpolizei für unsere Verfassungsorgane, Partnerin der Länder in besonderen Lagen, Akteurin internationaler Polizeimissionen und Garantin maritimer Sicherheit.
Dieses breite Aufgabenportfolio bedeutet immer höhere Anforderungen in immer komplexeren Lagen und immer größere Verantwortung, oft unter Zeitdruck und persönlichem Risiko. Wertschätzung heißt deshalb: Wir lassen die Bundespolizei nicht mit veralteten Instrumenten arbeiten.
Dieser Gesetzentwurf schafft zeitgemäße Befugnisse für genau diese Realität: für Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen, für den Einsatz von Bodycams in besonders gefährlichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen sowie von Drohnen als mobile Sensorträger, für eine wirksame Drohnenabwehr und für präventive Maßnahmen wie Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote zur Gefahrenabwehr.
Besonders sensibel und deswegen auch besonders klar geregelt sind die neuen Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung. Sie orientieren sich am BKA-Gesetz und unterliegen insoweit strengen Voraussetzungen – richterlicher Kontrolle und einem ausdrücklich normierten Kernbereichsschutz. Meine Damen und Herren, wir regeln das alles sehr, sehr klar.
Erst gestern hat uns der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, im Innenausschuss einige Hinweise mit auf den Weg gegeben. Ich will einen Aspekt herausgreifen, den er besonders ausgeschärft hat: Wir müssen bei der Verbesserung der teils immer noch sehr stark veralteten Liegenschaften der Bundespolizei schneller werden. – Hier muss mehr Tempo rein. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, wir kümmern uns darum.
Ebenso klar ist: Dieses Gesetz ist ein Anfang. Es ist ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende unserer Arbeit. Lassen Sie mich deswegen einige Hinweise mit auf den Weg geben, die zeigen, was aus Sicht unserer Fraktion noch zu tun ist.
Ich denke, die Bundespolizei muss sich erstens weiterhin auf einen Strategieprozess begeben – im Interesse der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Interesse der Sicherheit unseres Landes. Dazu gehört meines Erachtens, dass wir die Kriminalitätsbekämpfung personell und organisatorisch weiter stärken.
Wir müssen zweitens die europäischen und internationalen Aufgaben der Bundespolizei zunehmend im Blick haben und diese sich in Struktur und Strategie angemessen widerspiegeln lassen.
Und drittens – ein wichtiger Punkt auch für die Bürgerinnen und Bürger – müssen wir die Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen sowie den Schutz genau dieser kritischen Infrastruktur weiter erhöhen.
Wir werden in den laufenden Gesprächen dazu auch einige konkrete Vorschläge für eine personelle Verstärkung unterbreiten. Ganz besonders wichtig ist auch – das drückt sich an vielen Stellen des Gesetzes aus –: Im Bund-Länder-Gefüge muss die Rolle der Bundespolizei an vielen Stellen noch mal diskutiert werden.
Für heute gilt jedenfalls: Die Novellierung ist ein Vertrauensbeweis; sie ist ein Auftrag, dessen wir uns in dieser Koalition konsequent weiter annehmen werden.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Filiz Polat das Wort erteilen.