Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, natürlich noch mit den besten Wünschen nachträglich! – Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als jemand, der rund 30 Jahre lang selbst Polizeibeamter in Nordrhein-Westfalen gewesen ist, habe ich natürlich zum Teil aus erster Hand miterlebt, wie sich die Sicherheitslage in unserem Land über die Jahre verschärft und verändert hat.
Die meisten Argumente haben wir heute schon gehört; sie bleiben aber richtig. Wer den Polizeidienst von damals mit dem von heute vergleicht, der weiß: Die derzeitigen Befugnisse der Bundespolizei stammen größtenteils aus einer Zeit, in der es weder Chatgruppen noch soziale Medien gab, in der Drohnen keine Rolle spielten und Kriminalität noch überwiegend analog organisiert war. Die Welt, in der unsere Bundespolizistinnen und Bundespolizisten heute arbeiten, hat mit der von 1994 nur noch wenig gemeinsam. Einsätze finden heutzutage unter völlig anderen, insbesondere technischen, Bedingungen und vor dem Hintergrund neuer, digitaler und hybrider Herausforderungen statt. Deshalb ist es richtig und überfällig, dass wir das Bundespolizeigesetz nun grundlegend modernisieren und neu strukturieren.
Es ist an der Zeit, den immer wachsenden und sich verändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Die Bundespolizei braucht neue und aktualisierte Kompetenzen und Befugnisse, um darauf reagieren zu können. Sie kann dem technischen Fortschritt, der um sie herum stattfindet, nicht angemessen begegnen, wenn sie nicht ein darauf ausgerichtetes neues Bundespolizeigesetz erhält. Deshalb sorgen wir jetzt als Koalition gemeinsam dafür, dass die Bundespolizei in einer zunehmend vernetzten Welt handlungsfähig bleibt – an Bahnhöfen, auf See, an Flughäfen, an unseren Grenzen, aber vor allem im Digitalen. Wir wollen unter anderem konkret den Einsatz von Bodycams, die Onlinedurchsuchung, die Wohnraumüberwachung und den Einsatz moderner Technik zur Drohnenabwehr ermöglichen und verbessern, natürlich immer angemessen, unter strengen Voraussetzungen und mit klaren Kontrollen. All das sind Ermittlungsbefugnisse für eine bessere Bekämpfung der Kriminalität insgesamt, insbesondere der so häufig angesprochenen Cyberkriminalität, des Extremismus und der Organisierten Kriminalität.
Wir schaffen damit die Voraussetzungen, die unsere Bundespolizei braucht, um auf veränderte Realitäten reagieren zu können. Im Bereich der Sicherheit ist weniger eben nicht mehr. Wer heute Kriminalität bekämpfen will, muss zum Beispiel dort ansetzen, wo Täter kommunizieren, und das ist längst nicht mehr die Telefonzelle, wie vor 30 Jahren.
Mit der Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse schaffen wir zudem Handlungssicherheit für die Bundespolizistinnen und -polizisten selbst. Niemand kann erfolgreich ermitteln und Gefahren abwehren, wenn rechtliche Eingriffsmöglichkeiten nicht geklärt sind. Klare Rechtssicherheit schützt dabei am Ende auch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger. Wir haben es heute schon gehört: Die Bundespolizei lebt auch vom Vertrauen der Bevölkerung. Dieses Vertrauen wollen wir erhalten und nach Möglichkeit stärken,
so wie es auch unser Polizeibeauftragter des Bundes, Uli Grötsch, in seinem Jahresbericht formuliert hat.
Die Bundespolizei wird sich auch in Zukunft in einer sich weiterentwickelnden Welt und Sicherheitslage ständig auf neue Phänomene und Entwicklungen einstellen müssen. Dieser Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür sein und ist dabei auch ein Vertrauensbekenntnis zur Polizei, zu ihrer Arbeit und zu ihren alltäglichen Aufgaben, Straftaten zu verhüten, Gefahren abzuwehren, aber letztlich auch für Frieden und Demokratie zu sorgen. In den kommenden Wochen und Monaten wollen wir dieses Gesetz gemeinsam reformieren. Ich freue mich an dieser Stelle auf die Beratungen und die Zusammenarbeit.
Zum Schluss gilt natürlich mein ausdrücklicher Dank allen Angehörigen der Bundespolizei, verbunden mit den besten Wünschen für ein hoffentlich frohes und ruhiges Weihnachtsfest.
Herzlichen Dank.