Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Meine Damen und Herren der deutschen demokratischen Fraktionen! „Links ist vorbei. Es gibt keine linke Mehrheit und keine linke Politik mehr in Deutschland.“
Die Union werde wieder Politik machen „für die Mehrheit der Bevölkerung“ – die Worte des Bundeskanzlers. Diese Mehrheit hätten Sie mit uns im Bundestag.
Was machen Sie stattdessen? Obwohl Sie die Schuldenbremse versprochen haben, fallen Sie mit der Billionenverschuldung auf den teuersten Enkeltrick aller Zeiten rein – dank der Grünen und ihres neuen Duzfreundes Klingbeil. Chapeau!
Die SPD adelt noch schnell in der GO-Debatte die Linkspartei zu einer Partei der demokratischen Mitte, um Ihre Kanzlerwahl zu sichern. Auch Teile Ihrer Fraktion träumen von der Zusammenarbeit mit der zur Linkspartei umbenannten SED.
Linke sozialistische Politik verschwindet nicht, indem man sie zur demokratischen Mitte umetikettiert, Herr Bundeskanzler. Es ist natürlich müßig, hier nach dem Verfassungsschutz zu fragen. Dieser ist unter Thomas Haldenwang, dem Don Quijote der deutschen Sicherheitspolitik, zu einer politisch instrumentalisierten Sprachpolizei geworden, frei nach dem Motto „Das Leben der anderen“.
Herr Bundeskanzler, ich darf Sie zitieren:
„Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“
Die Reaktion Ihres Vizekanzlers Klingbeil bei der Regierungsbefragung am Mittwoch war deutlich: dass die SPD diese Wende der Migrationspolitik und der Grenzschließung nicht mittragen wird. Wie überraschend! Hierzu trägt auch das babylonische Sprachgewirr in Ihrer Fraktion bei: Notlage ja, Notlage nein. – Was bleibt, ist leider Symbolpolitik.
Regierungshandeln muss juristisch nachvollziehbar sein. Die Notlage nach Artikel 72 AEUV muss nicht bei der EU angezeigt werden, wie das bei temporären Grenzschließungen der Fall ist. Deswegen braucht man die Notlage nicht auszurufen – so weit richtig.
Aber die Notlage ist justiziabel, auch von deutschen Gerichten. Daher muss die Grenzschließung auf eine juristisch saubere Grundlage gestellt werden. Das ist eben nicht die Notlage nach Artikel 72 AEUV, die der EuGH bereits 2015 in zwei Entscheidungen in Grenzfragen abgefrühstückt hat.
Grundlage ist die Souveränität Deutschlands. Wir müssen entscheiden dürfen, wer in unser Land kommt. Hierfür steht unsere Verfassung, hierfür steht § 18 Asylgesetz.
Es sind unsere Nachbarländer, zum Beispiel Österreich und Polen, die sich gerade beschweren, die gegen geltendes EU-Recht verstoßen, wenn sie registrierte oder unregistrierte Flüchtlinge einfach weiter nach Deutschland schicken oder diese nicht mehr zurücknehmen.
Es ist die EU, die gegen eigenes Vertragsrecht verstößt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier hat richtigerweise gesagt, dass wir uns nicht an einer völlig untauglichen Dublin-Verordnung abarbeiten dürfen, wir müssen uns mit dem Primärrecht befassen. Das gesamte EU-Asylrecht leitet sich aus dem EU-Vertrag ab. Dort steht in Artikel 3 Absatz 2 – und das habe ich hier auch schon mehrfach ausgeführt – eindeutig, dass die EU im Gegenzug zu den offenen Binnengrenzen – die wir alle wollen – unter anderem die Außengrenzen zu schützen und ein wirksames Asylsystem zu installieren hat. Das muss die EU veranstalten. Hier versagt die EU auf der ganzen Linie.
Und solange die EU die Außengrenzen nicht schützen kann oder will und kein wirksames Asylrecht installieren kann oder will, müssen wir zwingend deutsches Recht anwenden, um unsere Grenzen zu schützen. So steht es in unserer Verfassung. Basta!
Vielen Dank und Glück auf!