Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Demokratie ist das Wahlrecht, die Stimmabgabe das entscheidende Element der politischen Mitwirkung unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es so wichtig, dass alle Wählerinnen und Wähler hundertprozentige Sicherheit haben, dass sie ihre Stimme abgeben können, dass ihre Stimme gezählt wird. Genau darum haben wir uns im Wahlprüfungsausschuss intensiv Zeit genommen, haben eng mit den Landeswahlleitungen die Vorwürfe geprüft, ohne Parteibrille, und sind zu dem Ergebnis gekommen, wie es die Landeswahlleitungen festgestellt haben: Es gab keine Wahlfehler; das ist ganz klar. Es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.
Deswegen lehnen wir die Einsprüche ab, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Alle Behauptungen des BSW zu vermeintlichen Zählfehlern wurden im Detail von den Landeswahlleitungen entkräftet. Vielen Dank für die umfangreiche Fleißarbeit, die dort geleistet wurde!
Dass dem BSW nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses weitere Stimmen zugerechnet wurden, lag selten an Verwechslungen – die wurden dort, wo sie aufgedeckt wurden, tatsächlich korrigiert –, sondern hatte andere Gründe. Beispielsweise wurden in einem Wahllokal Briefwahlunterlagen mit Stimmen für alle Parteien gefunden; deshalb hat auch das BSW mehr Stimmen bekommen. Manchmal wurden in der Schnellmeldung versehentlich falsche Zahlen übermittelt; auch das wurde korrigiert. Und in einem Wahllokal konnte das Wahlergebnis aus technischen Gründen nicht erfasst werden. Da gab es aber für alle Parteien, nicht nur für das BSW, mehr Stimmen. – Das sind die Gründe. Überall dort, wo es Hinweise auf Verwechslungen gab, wurde dem nachgegangen. Und wenn es tatsächlich Zählfehler gab, wurden schon längst Korrekturen vorgenommen.
Das Entscheidende ist, dass wir nicht ins Blaue hinein, auf Basis von Vermutungen oder bloßen Möglichkeiten, eine Neuauszählung vornehmen können. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Wahl in Berlin ganz klar gesagt, dass es konkrete Anhaltspunkte geben muss – übrigens anders als bei dem Fehlurteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs zur Wahl in Berlin.
Wir haben also keine Rechtsgrundlage dafür, dass wir aufgrund von bloßen Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten einen so großen Schritt wie die Neuauszählung gehen könnten.
Jetzt kann man diskutieren – und das wird auch diskutiert –, ob man nicht eine gesetzliche Grenze ziehen sollte, ab der man zwingend, wenn es besonders knapp ist, eine Neuauszählung vornehmen sollte. Ich bin da sehr zurückhaltend. Denn wo soll diese Grenze sein? Wann gilt ein Ergebnis als knapp? Und ich wage die Prognose: Wenn man knapp unter dieser Grenze bleibt, wird es dennoch Debatten geben, dass neu ausgezählt werden sollte. Deswegen halte ich hiervon nichts.
Im Übrigen: Ich persönlich vermute, dass es an der einen oder anderen Stelle für Verwirrung bei den Wählerinnen und Wählern gesorgt hat, dass zwei Parteien, die sich Bündnis nennen, unmittelbar untereinander auf dem Wahlzettel standen, und es dort zu Verwechslungen kam. Das ist dann aber kein Zählfehler, sondern der Fehler des BSW. Die hätten bei der Namensfindung eben ganz einfach aufpassen müssen, ob es nicht schon eine Partei gibt, die sich Bündnis nennt.
In diesem Sinne: Wir werden diese Einsprüche ablehnen.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Linda Heitmann.