Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Bei dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit sprechen wir nicht nur über Paragrafen. Wir sprechen über Angst. Wir sprechen über die Narben in unserer Gesellschaft, die Anschläge wie in Solingen, Magdeburg oder Mannheim hinterlassen haben. Wir sprechen über unschuldige Menschen, deren Leben abrupt beendet oder für immer verändert wurde – nicht durch eine komplexe Bombe, sondern durch Alltagsgegenstände wie ein Fahrzeug oder ein Messer, die zu Waffen des Hasses wurden.
Über Jahre hinweg hat die Regierung die Umsetzung der EU-Terrorismusbekämpfungsrichtlinie verschlafen. Nun liegt ein Entwurf vor – endlich! Dabei geht es in diesem Entwurf vor allem um eine Vorverlagerung der Strafbarkeit als logische Konsequenz, um der perfiden Strategie von Terroristen zu begegnen. Denn wir können, nein, wir wollen nicht warten, bis Blut geflossen ist. Wir müssen handeln, wenn die Planung von Terrorakten beginnt. Die im Entwurf vorgesehene Strafbarkeit schon der bloßen Androhung terroristischer Straftaten ist daher ein richtiges Signal der Wehrhaftigkeit des Staates.
Aber jeder Schritt in Richtung mehr Sicherheit muss mit der Wahrung unserer Grundwerte, konkret: der Grundrechte, einhergehen. Hier begibt sich der Entwurf auf eine schwierige Gratwanderung. Wann wird aus einem gewöhnlichen Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“? Unschärfen bergen hier die Gefahr der Überdehnung des Strafrechts. Das gilt auch im Hinblick auf die Kriminalisierung bloßer Gedanken oder Absichten.
Dies führt uns zum Kern der Debatte. Der Entwurf verlangt, dass in Zukunft die Generalbundesanwaltschaft innere Beweggründe von Tätern zu beweisen hat, die sich nicht objektiv manifestiert haben. Wir sehen darin die Gefahr, den Boden des Tatstrafrechts zu verlassen und sich einem Gesinnungsstrafrecht zu nähern. Sicherheit darf niemals die Freiheit kosten, für die wir einstehen.
Die Einreise einer Person, wenn diese in Absicht einer späteren Terrorstraftat erfolgt, soll bestraft werden. Aber, Frau Ministerin, wenn wir wissen, dass ein potenzieller Täter einreisen will: Ist dann seine Bestrafung nach der Einreise die Lösung, oder sollten wir nicht unsere Grenzen effektiv schützen, um die Einreise von Terroristen zu verhindern?
Das alles sind Fragen, die geklärt werden müssen. Der Arbeit im Ausschuss sehe ich daher gerne entgegen.
Jetzt wünsche ich allen Kollegen hier und allen Landleuten draußen, auch denen, die mit Jesus Christus, unserem Herrn, nichts anfangen können, ein schönes Weihnachtsfest.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Susanne Hierl für die Unionsfraktion.