Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vor wenigen Tagen haben wir die Nachrichten von dem schrecklichen Anschlag in Australien gesehen, bei dem 16 Menschen brutal ermordet wurden. Diese Attacke auf ein fröhliches jüdisches Fest schockiert uns alle noch heute, und wir sind in Gedanken bei den Familien und Angehörigen.
Auch in Deutschland und Europa haben wir eine Gefährdungslage. Und deshalb müssen wir alles dafür tun, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor solchen brutalen Terrorattacken zu schützen, und genau das machen wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wo es erforderlich ist, verschärfen wir das Strafgesetzbuch, um gegen Terrorismus vorzugehen. Das Justizministerium hat hier gute Arbeit geleistet und einen Entwurf mit präzisen Begrifflichkeiten vorgelegt. So werden wir zum Beispiel zukünftig auch die Einreise zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen; die Ausreise ist bereits strafbewehrt. Somit können wir noch besser gegen sogenannte Hit-Teams und Schläferzellen vorgehen, die in unser Land einreisen wollen.
Wir werden ebenso die Vorbereitung einer terroristischen Straftat auch dann unter Strafe stellen, wenn die Vorbereitung der Gewalttat mit einem Fahrzeug oder mit einem Messer begangen wird. Denn Autos und Messer, das sind Tatmittel, die auch gefährlich sind, die mörderische Wirkung haben können. Es macht keinen Unterschied, ob ein Terroranschlag mit einem Messer oder mit einer Pistole begangen wird. Das müssen wir klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir werden das klarstellen.
Wir werden auch schärfer gegen Terrorismusfinanzierung vorgehen. Zukünftig wird auch die Bereitstellung von Vermögenswerten, die dazu dienen sollen, öffentlich zu einer terroristischen Straftat aufzurufen oder eine Anleitung einer terroristischen Straftat zu verbreiten, unter Strafe gestellt, und wir normieren hier auch ausdrücklich eine Versuchsstrafbarkeit. Das ist eine wichtige Verschärfung, weil wir schon in frühen Stadien dafür sorgen wollen, dass wir die terroristischen Planungen stoppen können, liebe Kolleginnen und Kollegen; eine wichtige Verbesserung.
Wir erleben täglich, dass unser Land ausspioniert wird; die russischen Drohnenflüge sind dafür nur ein Beispiel. Das können wir nicht hinnehmen, und deswegen werden wir den Strafrahmen bei der Strafbarkeit der geheimdienstlichen Agententätigkeit von sechs Monaten Mindeststrafe bis hin zu zehn Jahren auch deutlich verschärfen.
Das ist gerechtfertigt, weil wir für unsere Sicherheit sorgen müssen. Dazu gehört es auch, strafrechtlich viel schärfer gegen Spionage vorzugehen. Dadurch können wir dann beim Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit weitere Aufklärungsmaßnahmen, wie die Onlinedurchsuchung oder akustische Wohnraumüberwachung, herbeiführen; auch das ein ganz wichtiger Schritt für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren hier auch die Umsetzung der sogenannten E-Evidenz-Richtlinie der Europäischen Union. Damit wird der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel aus einem anderen EU-Staat deutlich erleichtert; denn die Verbrechen machen an den Grenzen nicht halt. Daher sollten unsere Strafverfolgungsbehörden auch in der Lage sein, EU-weit effektiv ihrer Arbeit nachzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind wichtige Gesetze für mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Stimmen wir denen zu!
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.