Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute jährt sich zum neunten Mal der furchtbare Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz – ich glaube, wir erinnern uns noch sehr gut –, und morgen wird in Magdeburg an den schrecklichen Anschlag auf den dortigen Weihnachtsmarkt erinnert. Diese Taten haben uns schmerzhaft vor Augen geführt: Um unsere offene Gesellschaft zu schützen, müssen wir entschlossen handeln.
Deshalb spreche ich heute über zwei Gesetzentwürfe. Beide machen unser Land sicherer, und beide passen das Strafrecht an neue Bedrohungslagen an.
Der erste Entwurf setzt die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung um. Er ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, künftig früher einzugreifen. In Zukunft wird schon die Androhung eines Anschlags bestraft. Der Entwurf erfasst auch Vorbereitungshandlungen, etwa die Einreise nach Deutschland, um einen Anschlag zu begehen, oder die versuchte Vorbereitung eines Anschlags.
Berlin, Magdeburg und Solingen zeigen die Bedrohungslage: Täter nutzen oft Alltagsgegenstände wie Messer oder Autos. Wer eine so perfide Tat plant, kann künftig auch schon dafür bestraft werden. Und wir gehen gegen die vor, die Terrorismus finanzieren. Sie werden in Zukunft schneller verfolgt.
Diese Verschärfungen setzen bewusst früh an: schon bevor ein Anschlag geschieht, weil bereits hier die Gefahr einsetzt. Das ist der richtige Zeitpunkt. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat wartet nicht. Er schützt seine Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig, und er schützt sie umfassend.
Unser zweiter Entwurf setzt das E-Evidence-Paket der EU um. Er stärkt den modernen Rechtsstaat in der digitalen Zeit. Terrorismus, Drogenhandel oder Kinderpornografie kennen eben keine Landesgrenzen. Täter nutzen digitale Dienste, etwa Messenger oder Cloud-Speicher. Die Daten sind flüchtig und keinem klaren Gebiet auf der Landkarte zuzuordnen. Darauf reagieren wir mit neuen Strafverfolgungsinstrumenten.
Zukünftig können Ermittlungsbehörden Anordnungen direkt an Diensteanbieter im EU-Ausland richten. Deutsche Staatsanwaltschaften werden zum Beispiel E-Mails direkt von französischen Mailanbietern herausverlangen können. Das hört sich selbstverständlich an, ist strafrechtlich aber eine absolute Neuheit. Es wird schneller gehen, und es wird unkomplizierter gehen. Dabei schützen wir auch die Grundrechte. Sensible Daten, etwa von Ärztinnen oder Anwälten, sind besonders geschützt. Das war mir wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen kurz vor Weihnachten. Ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten. Ich wünsche Ihnen schöne Besuche auf Weihnachtsmärkten. Wir alle hoffen, dass es dieses Jahr friedlich bleibt. Es ist gut, dass wir viel dafür tun.
Danke.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.