Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eingangs eine Bemerkung, Herr Abgeordneter Galla. Wenn Sie anderen Kollegen hier zurufen, sie hätten mit Jesus Christus nichts zu tun, dann nutzen Sie doch mal die Weihnachtstage, um über die christliche Botschaft nachzudenken.
Denn sie steht im Kern für Nächstenliebe, für die Überzeugung, dass jeder Mensch wichtig ist, dass jeder Mensch wertvoll ist, dass jeder Mensch Respekt verdient,
und für all das steht die AfD nicht.
Sie nehmen den Nächsten nicht an. Sie unterteilen Menschen nach Gut und Böse, nach deutsch und nicht deutsch, nach normal und nicht normal. Und Sie respektieren Menschen, die aus Ihrer Sicht anders sind, nicht, sondern Sie begegnen ihnen mit Verachtung. Das hat nichts mit Jesus Christus und mit christlicher Botschaft zu tun.
Ich komme zu den Gesetzentwürfen, die wir heute beraten. Kriminalität digitalisiert sich rasant, und sie hinterlässt im digitalen Raum Spuren: Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Diese Daten liegen aber oft nicht da, wo ermittelt wird, sondern bei Anbietern digitaler Dienste in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Genau hier setzen die Europäische Herausgabe- und die Europäische Sicherungsanordnung an, die wir mit einem der beiden Gesetzentwürfe in nationales Recht umsetzen. Sie ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden, künftig digitale Spuren innerhalb der Europäischen Union direkt bei den jeweiligen Diensteanbietern anzufordern, auch dann, wenn diese ihren Sitz eben in einem anderen Mitgliedstaat haben. Der bisherige umständliche und zeitaufwendige Umweg über die klassische Rechtshilfe entfällt.
Zugleich sind die Voraussetzungen für diese neuen Ermittlungsinstrumente klar und rechtsstaatlich ausgestaltet. Die Rechte der Verdächtigen und Beschuldigten werden ebenso gewahrt wie die Vertraulichkeit sensibler Kommunikation. Das gilt insbesondere für Berufsgeheimnisträger. In Summe wird die Strafverfolgung damit schneller, effizienter und schlagkräftiger, in Deutschland genauso wie in ganz Europa.
Die Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung machen aber auch deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht.
Erstens beschränken sie sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Rein nationale Sachverhalte bleiben außen vor. Deutsche Ermittlungsbehörden müssen aber gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste im Inland über dieselben Befugnisse verfügen wie bei einem Diensteanbieter im europäischen Ausland. Wo dieser Gleichklang fehlt, müssen wir ihn dringend herstellen. Dazu gehört, dass wir im neuen Jahr endlich die längst überfällige dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern einführen werden.
Zweitens erlauben die neuen Ermittlungsinstrumente den Zugriff auf digitale Spuren ausschließlich zur Verfolgung, nicht aber zur Verhütung schwerer Straftaten. Der Bundesrat hat hier Nachbesserung auf europäischer Ebene angemahnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der europäischen Richtlinie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kriminalität im digitalen Raum. Aber es ist nur ein Schritt; weitere müssen folgen. Dafür werden wir uns als Unionsfraktion weiter starkmachen.
Auch ich wünsche Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten.