Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute, noch bevor der Gesetzentwurf den Deutschen Bundestag erreicht hat, über politische Chancengleichheit im digitalen Raum, und wir sehen, dass sich die AfD natürlich jede Berichterstattung, sei sie noch so hanebüchen, zunutze macht,
jedes kleinste Strohhälmchen nutzt, um ihre Fake News zu verbreiten, um zu behaupten, dass Durchsuchungen von Redaktionsräumen bevorstehen würden. Nichts ist falscher! Und wenn Sie den Gesetzentwurf von vorne, nämlich von § 1 an, bis ganz hinten lesen würden, dann würden Sie auch merken, dass es dort um Befugnisse geht, die sich auf die Diensteanbieter und damit auf die Plattformen beziehen.
Im Übrigen geht es darum, dass wir eine europäische Verordnung umsetzen müssen. Wir diskutieren also durchaus darüber, worum es in dieser Verordnung eigentlich geht. Und der Grundgedanke – das haben Sie ja sogar selber gesagt – ist legitim und auch richtig.
Politische Werbung ist ein Bestandteil demokratischer Meinungsbildung. Seit Jahrzehnten bereits haben wir in Rundfunk und Fernsehen Regeln dafür transparent und fair ausgestaltet.
Niemand stellt dort ernsthaft infrage, dass Regeln auch notwendig sind. Es wäre daher sehr inkonsequent, so zu tun, als ob das im digitalen Raum gar nicht nötig wäre. Denn digitale Plattformen sind längst zentrale Orte der politischen Kommunikation und entscheiden mit ihrer Reichweite über die Wirkung politischer Inhalte.
Deswegen ist es auch richtig, dort Transparenz zu verlangen:
Wer finanziert das? In welchem Kontext wird das ausgespielt? Gerade der Blick zu den Rechtsextremen zeigt: Wir brauchen einen Schutz vor ausländischer Einflussnahme. – Denn die vergangenen Jahre haben ja gezeigt: Ausländische Mächte versuchen, die Demokratie in Deutschland und Europa zu schwächen –
durch verdeckte Kampagnen, durch Desinformationen, durch intransparente Geldflüsse, zum Beispiel an Ihren „Deutschland-Kurier“.
Der Missbrauch von personenbezogenen Daten darf sich, wie Cambridge Analytica gezeigt hat, nicht wiederholen.
Also, wer die Demokratie ernst nimmt, der kann hier nicht wegsehen.
Richtig ist auch, dass Regulierung nicht nur Parteien erfassen darf. Das ist in dieser Verordnung und in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch berücksichtigt worden. Politisch motivierte Kampagnen finden auch in NGOs und in der Zivilgesellschaft statt. Auch diese Organisationen nehmen erheblichen Einfluss auf politische Debatten. Wenn also Transparenz das Ziel ist, dann muss es für sie alle gelten.
All das vorangestellt: Die Ziele und der Ansatz dieser Verordnung sind richtig; aber die konkrete Ausgestaltung ist es nicht. Diese Verordnung ist in vielen Teilen völlig überbürokratisiert. Sie wurde von einer damals anderen Mehrheit im Europäischen Parlament beschlossen.
Sie erzeugt Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die in der Praxis kaum umsetzbar sind,
insbesondere bei ehrenamtlichen Strukturen, für kleine und mittlere Unternehmen, lokale Verlage, kleine Agenturen, freiwillige Wahlkampfhelfer. All dies wird aber von uns als Bundesgesetzgeber gar nicht geregelt.
Das geschieht auf europäischer Ebene und dann durch die Landesgesetzgeber.
Es bleibt festzustellen: Ja, diese Regelung ist ein Musterbeispiel aus Brüssel für „Gut gemeint, aber ziemlich schlecht gemacht“.
Und es muss uns schon zu denken geben: Auf großen Plattformen ist jetzt überhaupt keine politische Werbung mehr möglich, weil diese eingestellt wird. Dieses Ergebnis kann für uns in diesem Hohen Haus nicht im Interesse eines lebendigen demokratischen Diskurses sein.
Besonders problematisch ist, dass gerade jetzt, wenn zum Beispiel in Bayern ein kleiner Ortsverband vor den Kommunalwahlen seine Gemeinderats- oder Bürgermeisterkandidaten mit einem Budget von ein paar Euro vorstellen will – gerade in Gegenden, wo es gar keine Zeitung mehr gibt –, er diese Möglichkeit nicht mehr hat. Ohne ein bisschen Reichweite ist es deutlich schwerer, überhaupt wahrgenommen zu werden. Die Chancengleichheit leidet jetzt also gerade dort, wo sie gestärkt werden sollte. Deswegen sollte das alles auf europäischer Ebene verbessert werden – praxisnäher, verhältnismäßiger und mit Augenmaß.
Aber an dieser Stelle beginnt dann auch der Unterschied zwischen uns und der AfD. Sie tun so, als seien Sie Opfer dieser Regulierung. Was für eine Heuchelei! Das Gegenteil ist der Fall. Sie sind Profiteurin gerade dieser digitalen Mechanismen.
Studien der Bertelsmann Stiftung zeigen: Die Parteien der demokratischen Mitte stellen 65 Prozent der Inhalte, erreichen aber nur 26 Prozent der Sichtbarkeit.
Das liegt nicht nur daran, dass nicht jeder von uns gleich Philipp Amthor mit seiner Reichweite ist, sondern das liegt auch an der Logik der Plattformen. Extremistische, polarisierende, empörungsgetriebene Inhalte werden von den Algorithmen bevorzugt.
Davon profitieren die politisch extremen Ränder von links und rechts.
Und es ist besonders unglaubwürdig, wenn Sie jetzt hier rumweinen, obwohl Sie im Gesetzgebungsverfahren in Brüssel überhaupt nicht dagegengestimmt haben. Das ist schon besonders perfide. Neinstimmen gab es nämlich nur aus unserer Fraktion bei den Kollegen im Europäischen Parlament.
Deswegen offenbart Ihr Antrag nicht nur eine Heuchelei in der Sache. Die politische Konsequenz Ihrer Forderungen ist vielmehr noch viel desaströser. Sie fordern die Bundesregierung allen Ernstes auf, die Umsetzung und die Durchführung einer Verordnung einfach einzustellen. Das zeigt: Es geht Ihnen nicht darum, –
Sie müssen zum Ende kommen.
– Dinge zu verbessern, sondern es geht Ihnen darum, dieses europäische Projekt zu zerstören – kein legitimer Protest, sondern verantwortungsloser Populismus.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Dr. Anna Lührmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.