Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Schon zu Beginn des Jahres haben wir über dieses Gesetz und über die TTPA-Verordnung debattiert. Auch da haben Sie schon sämtliche Bedenken und Probleme mit Gesetzen unter EU-Verordnung einfach vom Tisch gewischt, wie Sie es heute auch wieder gemacht haben. Sie haben sogar von sogenannten Fake News gesprochen, als ich konkrete Paragrafen Ihres Gesetzes zitiert habe.
Wer sich ins Gesetz einliest, der weiß, dass in § 6 Absatz 3 konkret drinsteht, wann Sponsoren oder Anbieter politischer Werbung eine Hausdurchsuchung erwarten können. Also, die einzigen Fake News, die verbreitet wurden, kamen vom Kollegen Dr. Körner von der CSU und von den Regierungsfraktionen. Die kamen definitiv nicht von der AfD-Fraktion, um das mal klarzustellen.
Aber vielleicht konnten Sie auch irgendwie kognitiv Ihr eigenes Gesetz nicht mehr verstehen, zwischen dem ganzen Stress mit dem Koalitionspartner, der SPD, oder vielleicht auch wegen der Irritationen auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart letztes Wochenende, als die schlechteste Bundeskanzlerin nach 1945 vor Ort war – Sie wissen, von wem ich spreche: Angela Merkel –, von der Sie sich doch eigentlich distanzieren wollten,
weil sie die illegale Massenmigration und die Zerstörung der inneren Sicherheit in Deutschland zu verantworten hat.
So eine Frau – und das hat mich persönlich wirklich sehr gestört – bekommt bei der CDU 2026 trotzdem Standing Ovations. Das beweist: Sie haben aus der Vergangenheit absolut nichts gelernt. Für diese Frau sollten Sie sich schämen, dafür dass sie bis heute in Ihren Reihen und dort geduldet ist.
Damit Sie nicht noch weitere Fehler in der Zukunft machen, erkläre ich Ihnen mal hier Ihre eigenen Gesetze und Ihre Verordnungen. Das brauchen Sie wahrscheinlich; also heute Serviceopposition AfD für die CDU/CSU-Fraktion. In der EU-Verordnung selbst – auch das haben Sie ja in der letzten Debatte geleugnet, Herr Dr. Körner – wird konkret benannt, wer politische Werbung veröffentlicht oder verbreitet. Die Verordnung nennt Zeitungen, Fernsehen oder Hörfunk, Onlineplattformen, Websites, mobile Anwendungen, Computerspiele und digitale Schnittstellen. Also, Herr Dr. Körner, bei den nach § 6 und § 7 des Gesetzes möglichen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen geht es eben nicht nur um große Plattformunternehmen, wie Sie es behauptet haben; auch der Staatssekretär hat das natürlich behauptet. Man kann fast alles dazuzählen, vom Influencer über den Youtube-Kanal bis hin zum einfachen Kommentar – es kann alles politische Werbung sein. Überall könnte man Sponsoren vermuten, überall könnte Ihre Koordinierungsstelle für digitale Dienste plötzlich Daten anfordern vor der Drohkulisse der Hausdurchsuchungen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein harmloses Transparenzgesetz, wie es auch heute hier wieder dargestellt wurde. Es ist in Wahrheit ein weiterer Generalangriff auf Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit und nichts anderes.
Am Ende der letzten Debatte haben Sie, Herr Dr. Körner, ja sogar eingeräumt, dass die EU-Verordnung handwerklich schlecht gemacht ist. Man dachte, Sie bessern wenigstens bei Ihrem eigenen Gesetz nach.
Aber insbesondere bei den sehr problematischen §§ 6 und 7 gab es keine Änderungen. Nach wie vor: Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug – was auch immer das heißen mag. Wenn Journalisten plötzlich regierungskritische Videos sehr reichweitenstark veröffentlichen, ist dann auch Gefahr im Verzug? Kommt es dann direkt zur Hausdurchsuchung? Denn die Journalisten könnten ja politisch gesponsert worden sein, in Rubel oder sonst irgendwas.
Was sonst soll man denn darunter verstehen? Wollen Sie dieses Gesetz wirklich einführen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Das ist keine seriöse Politik.
Selbst die Spitzenverbände haben scharfe Kritik an diesem Gesetzentwurf geäußert. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger spricht in einer Stellungnahme zu Ihrem Gesetz von erheblichen Risiken für die Pressefreiheit. Also nicht nur die AfD sagt das, sondern auch Spitzenverbände, die von Ihrem Gesetz betroffen sein werden. Was Sie mit diesem Gesetz hier tun, ist, den demokratischen, freien Diskurs in der gesamten Republik einzuschränken. Sie wollen Machtkritik einschränken, und das ist mehr als unanständig und undemokratisch.
Außerdem: Nach der Klatsche gestern – es sei mir gegönnt, dass ich das mal hier sage – vom Verwaltungsgericht Köln in Sachen AfD, die nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden darf, sollten Sie die Finger von undemokratischen, autoritären Maßnahmen lassen. Sie werden sich Ihre Finger sonst nämlich wieder verbrennen; das garantiere ich Ihnen.
Und zur Klarstellung – dazu wurde heute wieder Falsches behauptet –: Dass wir das PWTG ablehnen und die TTPA aufheben wollen, heißt nicht, dass wir gegen Transparenz oder für detailliertes Targeting im Profiling-Sinn wären oder ausländische Wahlbeeinflussung dulden würden.
Der Punkt ist nämlich: Um Transparenz zu gewährleisten und die Einschränkung von Targeting umzusetzen, war zu keinem Zeitpunkt dieses Gesetz erforderlich. Für politische Bezahlwerbung musste man sich schon zuvor bei vielen Plattformen mit dem Personalausweis identifizieren, die Adresse angeben, und man musste auch angeben, wer die Werbung finanziert. Das war transparent, das war völlig ausreichend, ganz ohne TTPA und PWTG. Das zeigt: Dieses Gesetz braucht es ebenso wenig wie die TTPA. Weg damit!
Das Ergebnis der EU-Verordnung und Ihres Gesetzentwurfes ist aber nicht nur die Einschränkung des politischen Diskurses, sondern auch der faktische Rückzug von fast allen großen und vielen kleinen Plattformen. Seit Oktober 2025 ist politische Bezahlwerbung dort de facto nicht mehr möglich. Ein Quasiverbot politischer Bezahlwerbung, das ist das Ergebnis Ihrer Politik in der EU. Und das beweist erneut, warum diese EU radikal zusammengestutzt werden muss, wenn es dafür nicht schon zu spät ist.
Liebe Kollegen von CDU und CSU – bei der SPD ist Hopfen und Malz eh schon verloren –: Letzte Chance! Sie können dieses Gesetz noch mal zurückziehen. Sie können den Weg mit der AfD gehen. Aber ich kann Ihnen versprechen: Mit uns gibt es solche Gesetze nicht. Wir tragen dieses Gesetz nicht mit. Und das ist gut so; denn wir stehen auf der Seite der Freiheit.
Für die SPD-Fraktion darf ich Johannes Schätzl das Wort erteilen.