Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind eine Koalition, die sich den Bürokratieabbau groß auf die Fahne geschrieben hat. Ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz klingt da im ersten Moment vielleicht eher widersprüchlich. „Ist das nicht noch mehr Bürokratie?“, könnte man fragen. Dieses Gesetz enthält in der Tat zahlreiche gute Regeln für die Finanzwirtschaft, so etwa für die Mittelbeschaffung von Investmentfonds, für ihre Auszahlungen an Anleger oder für die Kreditvergabe. Dennoch wird es in der Fläche von Finanz- und Wirtschaftsverbänden einhellig begrüßt. Wie passt das also zusammen?
Nun, es gibt einen einfachen Grund: Eine gute Straßenverkehrsordnung führt nicht zu weniger, sondern zu mehr Verkehr, weil der Verkehr durch sie sicherer wird. Genauso verhält es sich mit der Finanzwirtschaft: Gute Regeln würgen sie nicht ab, sie beleben das Geschäft. Deshalb ist dieses Gesetz bei genauerer Betrachtung nicht bloß ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz, sondern zugleich auch ein Fondschancenmaximierungsgesetz – ein schönes deutsches Wort.
Ich habe letztes Jahr an dieser Stelle mehrfach erklärt, wie dringend unsere Wirtschaft private Investitionen benötigt. Mehrere Tausend Milliarden Euro brauchen wir für Zukunftsprojekte in unserem Land. Das Geld dafür ist vorhanden. Die Deutschen haben mehr als genug Sparvermögen unter ihren Kopfkissen. Es muss nur dort ankommen, wo es so dringend gebraucht wird: in der Realwirtschaft, in unseren Betrieben, auf unseren Straßen und an unseren Stromleitungen. Genau dafür brauchen wir die Investmentfonds. Sie sind quasi der Transmissionsriemen zwischen dem Sparvermögen der Deutschen und der Realwirtschaft. Sie wollen wir stärken.
Mit dem kürzlich beschlossenen Standortfördergesetz haben wir die Türen geöffnet, in erneuerbare Energien, in Infrastruktur und in Scale-ups zu investieren. Mit dem heute vorliegenden Gesetz verbessern wir nun ihre Regulierung und ihre Stabilität.
Was bedeutet das ganz konkret? Nehmen wir einmal das Beispiel einer Unternehmerin. Sie will einen offenen Fonds gründen, um in Windkraftanlagen zu investieren, und dabei für ihre Anleger eine gute Rendite erwirtschaften. Aber sie macht sich Sorgen. Ihre Projekte laufen über viele Jahre. Was, wenn ein Großinvestor von heute auf morgen entscheidet, sein Geld abzuziehen? Ihr Fonds kommt dann auf einmal in Finanzierungsschwierigkeiten. Sie muss ihre unfertigen Projekte mit Verlust verkaufen. Auch der kleine Anleger, der bei ihr investiert hat, verliert dann. Seine Einlage ist auf einmal viel weniger wert, ohne dass er selbst oder die Unternehmerin daran Schuld tragen würden. – Genau solch eine Situation verhindern wir mit diesem Gesetz. Jeder Anleger kann zwar weiterhin sein Geld abziehen, aber in Krisenzeiten nicht mehr von heute auf morgen, sondern mit einem ganz klaren Auszahlungsmechanismus. Der Wert des Fonds bleibt so lange erhalten. Es wird attraktiver, in solche Fonds zu investieren oder sie selbst zu gründen. So, meine Damen und Herren, beleben wir gemeinsam den Finanzmarkt.
Das ist ein Beispiel; es gäbe viele weitere. Eins ist aber ganz deutlich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein für die Investitionsoffensive, die diese Koalition für unser Land organisiert. An dieser Investitionsoffensive arbeiten wir gemeinsam jeden Tag. Und diese Investitionsoffensive wird sicher auch erfolgreich sein.
Vielen Dank. – Hauke Finger spricht als Nächster für die AfD-Fraktion.