Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regulierung muss treffsicher sein, damit sie einen Nutzen hat, der größer ist als die damit entstehende Bürokratie. Das ist genau das, was wir mit „Bürokratieabbau“ meinen, Frau Schubert. Genau das machen wir mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz.
Ich weiß: Auf den ersten Blick klingt vieles in diesem Gesetz sehr technisch, und das ist es in der Tat auch. Aber gerade diese technischen Regeln sind notwendig, damit unsere Finanzmärkte verlässlich, stabil und investorenfreundlich funktionieren.
Gerade in Phasen mit erhöhtem Kapitalbedarf kann die Fondsbranche einen entscheidenden Beitrag leisten – sowohl zur Finanzierung von Infrastruktur als auch für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Worum geht es hier konkret?
Erstens. Fondsverwalter offener Fonds müssen künftig zwei Instrumente für das Liquiditätsmanagement einsetzen, die in Stressphasen greifen. Das ist für viele Fonds übrigens bereits gängige Praxis, die wir jetzt noch gesetzlich fixieren. Die Tools, die dort zur Verfügung stehen, sind umfangreich. Es ist eine riesige Toolbox von Rücknahmebeschränkungen, Verlängerungen der Rückgabefristen, Aussetzung, Side Pockets bis hin zum Swing Pricing. Dabei handelt es sich übrigens um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Lassen Sie mich mal einen Blick aus der Praxis darauf werfen: In den letzten zehn Jahren hatte ich die Übersicht über mehr als 16 000 Anteilsklassen. In dieser Zeit waren solche Liquiditätsmaßnahmen in zwei Fällen notwendig. Wir sprechen also wirklich von einer reinen Vorsichtsmaßnahme für ein ohnehin geringes Risikopotenzial. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir der Branche auch für die wenigen Fälle klare Regeln geben und mit EU-Recht auch harmonisiert in die Zukunft gehen.
Zweitens. Mit dem Gesetz definieren wir die Regeln für kreditvergebende Fonds. Damit machen wir klar: Es gibt ein klares Regelwerk, Harmonisierung in der Europäischen Union, und wir differenzieren ganz klar zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Drittens. Bei der Auslagerung schaffen wir mehr Transparenz, insbesondere bei der Auslagerung in Drittstaaten; denn wenn ein deutscher Fonds ins Ausland auslagert, muss die Kontrolle bei der deutschen Aufsicht bleiben.
Viertens. Bestehende Fondsverträge können künftig unbürokratisch an gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen angepasst werden – rechtssicher und im Interesse der Anleger, Frau Schubert. Es geht nämlich darum, dass die Gesetze, die wir hier verabschieden, von der Branche auch tatsächlich umgesetzt werden können.
Auch wenn das alles sehr technisch klingt, sind es präventive, risikoorientierte Regeln, die an den entscheidenden Stellen für Stabilität und Klarheit sorgen. Genau diese Stabilität schafft zugleich Raum für Investitionen, für Innovation, für Projekte, die sonst nicht realisierbar wären. Wir setzen europäisches Recht eins zu eins um. Wir verzichten auf komplexe nationale Zusatzregeln, und wir öffnen hiermit den Weg zur Kapitalmarktunion. Dieses Gesetz ist gut durchdacht, es ist notwendig und ausgewogen. Es schützt Anlegerinnen und Anleger, es stärkt den Finanzmarkt Deutschland und die EU und erleichtert Investitionen auch in zukunftsweisende Projekte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Regulierung muss treffsicher sein, damit ihr Nutzen größer ist als die damit entstehende Bürokratie. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz schaffen wir gezielte Regulierung, schaffen Sicherheit und Klarheit und öffnen gleichzeitig Spielräume für private Investitionen, Innovation und die Grundlage für Wachstum.
An dieser Stelle möchte ich ganz besonders den Berichterstattern und auch dem BMF ausdrücklich danken; denn sie haben bis zur letzten Minute daran gearbeitet, dass dieses Gesetz nicht nur ein gutes Gesetz, sondern ein sehr gutes Gesetz wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Hauke Finger für die AfD-Fraktion.