Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erstmals im Plenum über das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, so der Kurztitel. Ich habe mir kurz überlegt, den kompletten Titel des Gesetzes zu nennen, aber dann wäre meine Redezeit schon fast ausgeschöpft; er umfasst satte 67 Wörter.
Grundsätzlich geht es hier um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Alternative Investment Fund Managers Directive II. Damit sollen Regeln harmonisiert werden, die vorher im Ermessen der Nationalstaaten und der Aufsicht lagen und daher in jedem Mitgliedstaat teils unterschiedlich angewendet wurden. Das ist im Sinne eines europäischen Kapitalmarkts natürlich positiv. Risiken sollen sich eben nicht dort sammeln, wo die nationale Auslegung am lockersten ist. Denn so ist langfristig kein stabiler Finanzmarkt möglich.
Das Gesetz adressiert vor allem Fonds, die Kredite vergeben – besser bekannt als Private Credit. Wenn sich Banken zurückziehen, springen sie ein und machen oft hohe Renditeversprechen für ihre Anleger. Im Einzelfall kann das für Unternehmen, die zu klein für den Anleihemarkt und zu risikoreich für Banken sind, sehr hilfreich sein, gerade für Scale-ups. Aber wir dürfen nicht übersehen: Hier wächst ein Sektor heran, der sich bankähnlich verhält, aber nicht genauso streng reguliert wird. Ich beziehe mich hier auch gerne auf die Bundesbank. Das zentrale Risiko ist nicht, dass es Private Credit gibt; das Risiko ist, dass wir über Umfang, Risiken und Kreditstandards zu wenig wissen. Wer glaubt, Kreditfonds seien „außerhalb“ des Bankensystems, der irrt. Banken finanzieren diese Strukturen und sind selbst investiert. Das heißt: Wenn Stress im Private-Credit-Markt entsteht, kann er zurück in den Bankensektor springen, und dann wird aus einem Problem einzelner Fonds möglicherweise ein Problem für die Finanzstabilität.
Das Gesetz ermöglicht auch Privatanlegern Zugang zu diesen Anlagen. Wenn Private Credit jedoch als einfacher Baustein für Privatanleger vermarktet wird, ist das hoch problematisch. Privatanleger können Illiquidität, Bewertungsunsicherheit und Ausfallrisiken nicht so abfedern wie institutionelle Investoren. Private Credit finanziert häufig bereits hochverschuldete Unternehmen. Gleichzeitig sind viele Fonds selbst gehebelt. In wirtschaftlich schwierigen Phasen kann sich dieses Zusammenspiel schnell verstärken – mit nicht unerheblichen Risiken für das Finanzsystem.
Noch ist der Anteil von Private Credit an der Gesamtfinanzierung überschaubar. Aber bei weiterem Wachstum können diese Risiken in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen. Genau deshalb müssen wir jetzt handeln und nicht erst in der nächsten Krise.
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt. Ob dieser ausreichend ist, werden wir im Ausschuss weiter diskutieren.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank. – Ich erteile Lisa Schubert von der Fraktion Die Linke das Wort für die nächste Rede.