Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand, der den Begriff der sozialen Marktwirtschaft ernst nimmt, will ausbeuterische Arbeitsbedingungen, verteidigt Scheinselbstständigkeit oder Lohndumping.
Wenn Fahrerinnen und Fahrer faktisch weisungsgebunden arbeiten, dann müssen sie auch den Schutz von Beschäftigten genießen. Ich vermute, viele von uns haben schon einmal Essen bestellt. Gerade deshalb tragen wir Verantwortung, dass hinter der bequemen Bestellung faire Arbeitsbedingungen stehen, aber mit Regeln, die tragen, und nicht mit Symbolpolitik.
Genau deshalb müssen wir heute sauber unterscheiden zwischen einem berechtigten Schutzanliegen und einem falschen gesetzlichen Instrument; denn die Fraktion Die Linke fordert ein pauschales Direktanstellungsgebot für plattformgebundene Essenslieferdienste, faktisch ein Verbot von Selbstständigen und Subunternehmern in diesem Bereich. Das ist kein zielgerichteter Eingriff gegen Missbrauch. Das ist stumpf ein flächendeckendes Strukturverbot für ein gesamtes Geschäftsmodell. Und das halten wir für falsch.
Es gibt problematische Entwicklungen, denen wir jetzt wirksam etwas entgegensetzen müssen.
Es gibt Konstruktionen, die offensichtlich darauf zielen, Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Aber die entscheidende Frage ist doch: Wie stellen wir Verantwortung rechtssicher fest und setzen bestehende Rechte durch? Sicher nicht dadurch, indem wir vorsorglich jede Form arbeitsteiliger Organisation verbieten.
Zumal, meine Damen und Herren – das ist das ganz Entscheidende an dieser Stelle –, eine zielgerichtete Lösung im Raum steht. Auf europäischer Ebene ist längst gehandelt worden: mit Vorlage der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, die maßgeblich vom CDU-Europaabgeordneten und CDA-Bundesvorsitzenden Dennis Radtke vorangetrieben wurde.
Sie ist bis Ende 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Ein Gesetzentwurf dürfte uns daher noch in diesem Jahr erreichen. Das ist dann ein echter Gamechanger für die Beschäftigten in der plattformgebundenen Lieferdienstbranche und schützt zugleich ehrliche Unternehmen.
Die Richtlinie gibt einen klaren Rahmen vor, um die Missstände anzugehen. Damit wird nämlich die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses bei Plattformen, die wesentliche Kontrolle über Arbeitszeit, Verhalten oder Entlohnung ausüben, eingeführt.
Diese Vermutung ist national auszugestalten, also von uns, und geht mit einer verlagerten Beweislast zulasten der Plattformen einher. Wer faktisch Arbeitgeber ist, soll sich rechtlich nicht länger hinter Vertragskonstruktionen verstecken können.
Genau das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, trifft doch den Kern des Problems, ohne gleich ganze Organisationsformen pauschal zu verbieten.
Der Antrag der Linken geht weit darüber hinaus.
Ein generelles Verbot von Selbstständigen und Subunternehmern würde nicht nur Missbrauch vorbeugen, sondern auch legitime und funktionierende Strukturen treffen. Es würde Marktzutritt erschweren,
kleinere Anbieter verdrängen und am Ende womöglich genau die Vielfalt und Flexibilität zerstören, die viele Beschäftigte bewusst suchen.
Deshalb brauchen wir eine zeitnahe, konsequente und ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie. Wer abhängig beschäftigt ist, muss als Arbeitnehmer gelten – mit allen Rechten.
Und wir brauchen eine stärkere Durchsetzung bestehenden Rechts. Wir sind ein Rechtsstaat. Oft scheitert es nicht an fehlenden Vorschriften – davon haben wir in der Regel genug –, sondern an mangelnder Kontrolle.
Der Antrag der Linken setzt auf ein pauschales Verbot in nur einer Branche. Das ist Symbolpolitik.
Wir wollen echte Verbesserungen für die Beschäftigten durch durchsetzbares Recht und eine europaweit einheitliche Regelung. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Stephan das Wort erteilen.