Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vergleich zum Referentenentwurf bringen wir heute einen Änderungsantrag ein, der das Gesetz an einigen Stellen vielleicht nicht grundlegend, aber doch deutlich verändert. Lassen Sie mich die zentralen Punkte kurz noch einmal darstellen.
Entgegen dem ersten Entwurf sind die Lieferleistungen nicht mehr Bestandteil des Gesetzes. Damit fällt ein beachtlicher Teil aus dem Rechtsrahmen heraus. Das macht das Bundestariftreuegesetz insgesamt handhabbarer und praxistauglicher.
Neu ist auch, dass der Erlass einer Rechtsverordnung bei einem erstmaligen Antrag nicht ausschließlich durch das BMAS, sondern im Benehmen mit dem BMWE erfolgt. Damit stärken wir die wirtschaftspolitische Mitverantwortung.
Ein weiterer Punkt ist der vereinfachte Erhalt von Zertifikaten für Betriebe, die bereits Tarifverträge haben. Dies ist vor allem für haustarifgebundene und kirchliche Träger ein Schritt in Richtung unbürokratischer Rechtssicherheit und ausdrücklich zu begrüßen.
Dazu gehört auch der Datenaustausch der Prüfstellen mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Behörden greifen mit den gemachten Änderungen zukünftig auf Daten zu, die bereits vorliegen.
Rechtssicherheit entsteht nicht zuletzt auch durch die verpflichtende Eins-zu-eins-Umsetzung der Tarifverträge, sprich: Wenn eine tarifliche Arbeitsbedingung in eine Rechtsverordnung übernommen wird, dann bleibt diese Arbeitsbedingung unverändert.
Daneben bleibt die im Vorhinein bestandene Ausnahme für Aufträge der Bundeswehr bis 2032 bestehen. Alles andere würde den militärischen und sicherheitspolitischen Bestrebungen der Zeitenwende widersprechen und wäre angesichts der aktuellen geopolitischen Lage nicht verantwortbar.
Diese Ausnahme ist deshalb ein bewusst gesetztes und notwendiges Zeichen.
Mit den eingebrachten Änderungen haben wir eine hart errungene, aber durchaus tragfähige Lösung für die Koalition erreicht. Aber ohne Bewegung auf beiden Seiten wäre dieser Kompromiss in seiner jetzigen Form sicherlich nicht möglich gewesen. Das zeigt, dass konstruktive Zusammenarbeit trotz unterschiedlicher Ausgangspunkte möglich ist.
Meine Damen und Herren, mit der heutigen Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes tragen wir unserer Verantwortung aus dem Koalitionsvertrag Rechnung. Gleichzeitig ist es für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar, dass wir die Gesetzesauswirkungen sorgsam begleiten werden. Hier müssen wir uns die Frage stellen, ob das Ziel von mehr Tarifbindung wirklich erreicht werden wird oder ob am Ende zusätzliche und belastende Bürokratie für unsere Unternehmen entsteht.
Die Erfahrungen mit den Landestarifregelungen zeigen, dass dieses Ziel in vielen Bundesländern leider nicht erreicht werden konnte. Ob daran gerade ein Bundestariftreuegesetz etwas ändert, bleibt abzuwarten. Auch müssen wir uns kritisch hinterfragen, ob das Gesetz wirklich das richtige Signal an die Wirtschaft sendet, die heute schon unter enormen bürokratischen Auflagen ächzt und mit hohen Standortkosten zu kämpfen hat.
Der vorliegende Gesetzestext ist keine spürbare Entlastung für den Mittelstand und die KMUs, sondern vielmehr eine weitere Brise, die dem ohnehin schon schwächelnden Wirtschaftswachstum entgegenweht. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten braucht es Augenmaß und Verhältnismäßigkeit.
Meine Damen und Herren, als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmen wir diesem Gesetz heute in dem Bewusstsein zu, dass es ein Koalitionskompromiss ist, kein Idealzustand. Entscheidend wird sein, wie es in der Praxis wirkt. Wir erwarten, dass es zu mehr Tarifbindung beiträgt, ohne unsere Unternehmen zusätzlich zu belasten. Daran werden wir die Umsetzung messen und sie daher auch kritisch begleiten.
Vielen Dank.