Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft wiegen schwer. Die systematische Beschäftigung von Eltern, Kindern und Geschwistern ist eine dreiste Selbstbedienung von AfD-Abgeordneten auf Kosten der Steuerzahler.
Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist der kalkulierte Missbrauch von Steuergeldern zur Versorgung der eigenen Familienclans und Parteiseilschaften.
Die halbe Bundestagsfraktion der AfD ist daran beteiligt: Abgeordnete der AfD aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz,
aus Thüringen, Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern. Was wir hier erleben, sind keine bedauerlichen Einzelfälle. Es ist ein dichtes Netzwerk gegenseitiger Gefälligkeiten. Nach allem, was wir bisher wissen – übrigens durch Mitglieder und Abgeordnete der AfD selbst –, sind gesetzliche Grenzen gleich mehrfach überschritten worden.
Das Abgeordnetengesetz untersagt die Beschäftigung von Verwandten nur im eigenen Büro. Das heißt aber nicht, dass jede andere Variante der Verwandtenbeschäftigung ohne Weiteres zulässig wäre. Im Gegenteil! Die Praxis der AfD-Abgeordneten reicht von fragwürdig bis strafbar.
Nicht zulässig ist zum Beispiel eine Scheinbeschäftigung. Diese Frage stellt sich, wenn Mitarbeiter über 80 Jahre alt sind, wenn ihre Qualifikation nicht ersichtlich ist oder wenn auffällig viele Mitarbeiter beschäftigt werden. Zu klären ist in jedem Einzelfall, ob diese Beschäftigten tatsächlich eine Arbeitsleistung erbringen. Im Abgeordnetengesetz ist nämlich klar geregelt, dass wir Mitarbeiter nur zur Unterstützung bei der Erledigung unserer parlamentarischen Tätigkeit beschäftigen dürfen. Die Arbeitszeiten müssen übrigens dokumentiert werden. Eine Scheinbeschäftigung verstößt gegen das Abgeordnetengesetz und ist im Übrigen als Untreue strafbar.
Die Überkreuzbeschäftigung von Abgeordneten ist noch problematischer. Das schamlose Muster ist: Wenn du meinen Vater einstellst, stelle ich deine Schwester ein. – Das Verbot der Verwandtenbeschäftigung im eigenen Büro wird durch eine Kooperation unter Kollegen umgangen.
Das ist nur scheinbar legal. Wenn nämlich der Überkreuzbeschäftigung eine Gegenseitigkeitsvereinbarung zugrunde liegt – und dafür spricht schon das umfangreiche Tauschnetzwerk –, dann können sich alle beteiligten Abgeordneten wegen Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht haben.
Abgeordnete bestechen Abgeordnete: Das ist eine ungewöhnliche Konstellation; aber Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Besonders skrupellos ist die Praxis, die aus der AfD Niedersachsen berichtet wird. Auf Betreiben des AfD-Landesvorsitzenden sollen AfD-Bundestagsabgeordnete verpflichtet worden sein, 35 Prozent ihres Personalbudgets für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, die Parteiarbeit – nicht Parlamentsarbeit! – leisten.
Wenn das zutrifft, dann ist das nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz, sondern es wäre auch ein besonders schwerer Fall von Untreue, ein weiterer Fall von Abgeordnetenbestechung und ein Fall illegaler Parteienfinanzierung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, eines muss völlig klar sein: Öffentliche Mittel müssen für öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Die Selbstversorgung von Abgeordneten und ihren Familien muss lückenlos aufgeklärt werden! Aber die Reaktion der AfD lautet – wir haben das heute zur Genüge gehört –: Leugnen, relativieren, Gegenangriff. Mit dieser Dreistigkeit werden Sie hier nicht davonkommen.
Jahrelang haben Sie gegen Parteienfilz gewettert und den Bürgern weisgemacht, dass Sie aufräumen werden.
Und jetzt kommt heraus: Die selbsternannten Saubermänner haben selber Dreck am Stecken. Die Selbstbedienung der AfD auf Kosten der Steuerzahler stellt alles in den Schatten, was wir bisher gekannt haben.
Und der politische Schaden ist verheerend. Das Vertrauen in die gesamte Politik wird erschüttert,
und zwar von der Partei, die sich als Alternative verkauft.
Bürger, die dieser Partei ihre Stimme gegeben haben, haben auf Sauberkeit und Erneuerung gesetzt. Und jetzt müssen sie feststellen, dass sie verraten worden sind.
Meine Damen und Herren, an klaren Konsequenzen führt kein Weg vorbei.
Erstens. Jeder einzelne Fall fragwürdiger Beschäftigung muss lückenlos aufgeklärt werden.
Die Parlamentsverwaltungen müssen alle ihnen zugänglichen Daten sichern.
Zweitens. Unzulässige Arbeitsverhältnisse sind zu beenden. Zu Unrecht gezahlte Gelder sind vollständig zurückzuzahlen. Bei Verstößen gegen das Abgeordnetengesetz sind Ordnungsgelder geltend zu machen.
Drittens. Strafrechtliche Ermittlungen sind Aufgabe der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften. Im Geschäftsordnungsausschuss werden wir diese Arbeit unterstützen.
Und viertens. Die Regelung zum Verbot der Beschäftigung von Verwandten muss überprüft werden. Gegebenenfalls müssen wir sie nachschärfen und zum Beispiel durch Anzeige- und Genehmigungspflichten erweitern.
Meine Damen und Herren, die AfD muss sich entscheiden, ob sie eine seriöse Partei werden will oder ob sie ihre Clankumpanei auf Staatskosten fortsetzen will. So wie Sie sich heute gebärden, –
Kommen Sie zum Ende, bitte.
– sind Sie eine Schande für jedes Parlament.
Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Enrico Komning.