Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unrechtes Verhalten wird nicht dadurch legitimiert, dass zuvor ein anderer unrechtes Verhalten an den Tag gelegt hat. Alles, was Sie heute gesagt haben, macht das noch viel schlimmer. Auch wenn all die Fälle stimmen, die Sie hier vorgetragen und kritisiert haben, dann fangen Sie erst mal bei sich vor der eigenen Haustür an!
Wenn das, worüber wir heute sprechen, bewiesen wird,
dann hat das nicht einfach nur ein Geschmäckle, so wie es die selbsternannte Alternative für Deutschland versucht abzutun. Nein, dann sprechen wir von Veruntreuung von Steuergeldern im ganz großen Stil: in Form von illegaler Parteienfinanzierung, in Form von Scheinbeschäftigungen und in Form von Überkreuzbeschäftigungen. Wenn sich diese Verdachtsfälle bestätigen, dann reden wir nicht über Stilfragen. Dann reden wir über Straftaten. Dann ist das Verrat an den fleißigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, Verrat an Ihren Wählerinnen und Wählern.
Schauen wir uns das Ausmaß dieser Affäre noch einmal genauer an. Da haben wir zunächst den Vorwurf des Missbrauchs von Abgeordnetenmitteln für Parteiarbeit. Nach Aussage einer AfD-Europaabgeordneten soll es – Zitat – „ein finanziertes Terrornetzwerk“ innerhalb der AfD Niedersachsens geben.
Wir haben es gerade schon gehört: Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen sollen 35 Prozent ihres Mitarbeiterbudgets für Parteiarbeit reservieren; dafür soll es dann wiederum einen guten Listenplatz geben. Steuergeld gegen Listenplatz! Mich erinnert das, ehrlich gesagt, ein bisschen an die Schutzgelderpressung, die wir sonst nur von Mafia, Rockerklubs und terroristischen Vereinigungen kennen.
Mit politischer Willensbildung hat das jedenfalls gar nichts zu tun.
Dann haben wir noch den Komplex der Scheinbeschäftigungen. Manch ein AfD-Abgeordneter hat dreimal so viele Mitarbeiter wie der Durchschnittsabgeordnete, augenscheinlich oft in Nebentätigkeiten. Da muss man sich schon einmal fragen: Welche Tätigkeiten werden denn da ausgeübt?
Wer kontrolliert und führt dieses ganze Personal? Und wie werden die Arbeitsschritte von einem Abgeordneten eigentlich koordiniert?
Ein weiterer interessanter Fall aus Nordrhein-Westfalen, über den der „Spiegel“ berichtet hat: Bei einem Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion arbeitet eine Dame, die im Jahre 1940 geboren worden ist. Nun, ein Alter von über 85 mag zunächst einmal kein Ausschlusskriterium für gute Arbeit sein. Nun scheint es den Medienberichten nach aber so zu sein, dass diese Dame augenscheinlich Betreuung durch ihren Mann brauchen soll. Als Juristin sage ich: Wo Arbeit abgerechnet wird, muss Arbeit auch nachweisbar sein; alles andere hat im Strafrecht einen eigenen Namen.
Zuletzt gibt es noch die Überkreuzbeschäftigungen. Da das Abgeordnetengesetz in § 12 Absatz 3 Satz 3 die Beschäftigung von Verwandten verbietet, kommen manche Abgeordnete augenscheinlich auf die Idee, nicht ihre Familienangehörigen anzustellen, sondern einfach die ihrer Kollegen, und die stellen wiederum Familienangehörige von anderen Abgeordneten ein. Die Ex-Frau des einen Abgeordneten arbeitet bei einem Abgeordnetenkollegen, die aktuelle Ehefrau bei einem anderen Kollegen. Mütter und Väter sind wechselseitig bei Abgeordneten beschäftigt, und dann sind da noch Geschwister, Töchter, Söhne und Schwager – und natürlich die Fußballer nicht zu vergessen.
Bedauerlicherweise blicke ich bei den ganzen Verflechtungen und der Sippenwirtschaft nicht mehr durch, und ich weiß nicht, wie die Bundestagsverwaltung es schaffen möchte, den Überblick zu behalten.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Selbstverständlich sollen Menschen nicht in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden, nur weil ein Familienmitglied zeitweise Abgeordneter ist. Es ist im Einzelfall durchaus vertretbar, dass Verwandte von Abgeordneten auch im Parlament oder im Wahlkreisbüro von Kollegen arbeiten. Wovon wir hier aber sprechen, sind keine Einzelfälle. Das ist die systematische Schaffung von Vetternwirtschaft, um sich gegenseitig zu alimentieren oder ein Netzwerk von Abhängigkeiten zu schaffen, zum Nachteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zum Nachteil des deutschen Staates.
Das sieht für mich aus wie ein neues Phänomen der Clankriminalität.
Und es kommt noch schlimmer: Der Fraktionsvize Stefan Keuter und sein Bundestagskollege Hauke Finger sollen nach Medienberichten jeweils ihre langjährigen Lebensgefährtinnen beschäftigen. Da macht man sich nicht einmal mehr die Mühe einer Überkreuzbeschäftigung. Das ist ein ganz neues Niveau. Ein Arbeitsvertrag ist kein Versorgungsinstrument. Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich da rauswinden wollen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage ausdrücklich: Sollten vergleichbare Konstruktionen irgendwo sonst bestehen, dann gilt für sie dasselbe. Es geht hier um die Integrität des Mandates. Das freie Mandat lebt von Vertrauen, und das ist schneller verspielt als zurückgewonnen. Deshalb ist es notwendig, dass wir das Abgeordnetengesetz prüfen und gegebenenfalls reformieren. Wir müssen auch Gespräche zur Verwaltungspraxis zur Überprüfung von Arbeitsverträgen führen und gegebenenfalls Veränderungen vornehmen.
Wir werden dieses Thema jedenfalls anpacken. Heute hätte Ihnen statt dieser Arroganz Demut und tätige Reue gutgetan, aber wie immer sehen wir davon nichts bei Ihnen.
Vielen Dank.